Flugverspätung: Streit um Entschädigung

Easyjet blitzte beim EuGH ab und muss den Fluggästen die Entschädigung bezahlen.
Easyjet blitzte beim EuGH ab und muss den Fluggästen die Entschädigung bezahlen.REUTERS
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Muss man die Bordkarte vorlegen? Laut EuGH nicht.

Wien. Ein Flug von Easyjet hatte über drei Stunden Verspätung. Easyjet verweigerte jedoch Fluggästen, die keine Bordkarte für diesen Flug vorlegten, die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Richtlinie. Es fehle dann nämlich der Nachweis, dass sie sich überhaupt rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.

Beim EuGH blitzte die Airline damit jedoch ab. Für den Entschädigungsanspruch genügt es demnach, wenn man über eine bestätigte Buchung verfügt und dann auch tatsächlich den verspäteten Flug in Anspruch nimmt (C-756/18). In diesem Fall sei davon auszugehen, dass man sich auch in korrekter Weise zur Abfertigung eingefunden habe.

Anders wäre es, wenn das Luftfahrtunternehmen Anhaltspunkte hätte, dass solche Fluggäste „entgegen ihrem Vorbringen nicht mit dem verspäteten Flug befördert wurden“. Zu prüfen wäre das vom jeweiligen nationalen Gericht. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2019)

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