Symbolbild
Sozialdumping

Wo müssen Lkw-Fahrer angestellt werden?

Dürfen holländische Frächter ihre Mitarbeiter formal nach Zypern auslagern, weil dort die Sozialabgaben billiger sind? Das hat der EuGH zu entscheiden, der Generalanwalt verneint es. Hat das auch Auswirkungen für Österreich?

Wien. Niederländische Lkw-Fahrer, die für niederländische Frächter auf Europas Straßen unterwegs sind. Und für die nicht das niederländische Sozialversicherungsrecht gelten soll, sondern das zypriotische: Kann das rechtens sein? Oder ist es im weitesten Sinne Sozialdumping? Damit muss sich zur Zeit der Europäische Gerichtshof befassen (C-610/18).

Soviel vorweg: Den Generalanwalt, Priit Pikamäe aus Estland, hat das rechtliche Konstrukt nicht überzeugt. Es beruht auf sogenannten Flottenmanagement-Verträgen“, die die niederländischen Transportunternehmen mit der zypriotischen Firma AFMB abgeschlossen haben. Diese Firma fungiert formal als Arbeitgeber der Fahrer. Die EU-Richter müssen nun entscheiden, ob es sich um eine korrekte Entsendung von Arbeitskräften handelt – oder ob das Modell bloß den Zweck hat, die sozialversicherungsrechtlichen Regeln der Niederlande zu umgehen.

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