Country-by-Country-Reporting

Österreich bleibt bei Nein zu Konzern-Steuerstriptease

Wirtschaftsministerin Elissbeth Udolf-Strobl
Wirtschaftsministerin Elissbeth Udolf-StroblAPA/PHILIP STOTTER
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Steuertransparenz sei wichtig, sagte Wirtschaftsministerin Elissbeth Udolf-Strobl, aber die notwendigen Informationen stünden den Steuerbehörden bereits jetzt zur Verfügung.

Trotz kritischer Stimmen bleibt Österreichs Übergangsregierung der Linie ihrer ÖVP-FPÖ-Vorgängerregierung treu und spricht sich heute auf EU-Ebene gegen eine öffentliche Steuertransparenz für Konzerne (Country-by-Country-Reporting) aus. Das kündigte Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl vor Beginn des Wettbewerbsrates in Brüssel am Donnerstag an.

Steuertransparenz sei wichtig, sagte Udolf-Strobl, aber die notwendigen Informationen stünden den Steuerbehörden bereits jetzt zur Verfügung. "Der Austausch von Steuerdaten geschieht bereits jetzt. Wir sehen es nicht als sinnvoll an zusätzliche Regularien einzuführen, wenn sie eben nicht notwendig sind", so Udolf-Strobl.

Die SPÖ und die Grünen, die derzeit mit der ÖVP eine Regierung verhandeln, hatten erst gestern eine Zustimmung gefordert. Auch Sozialpartner wie die Arbeiterkammer forderten stets auch die Veröffentlichung der Steuererklärungen von Großkonzernen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr.

Für ein Ja reicht heute eine einfache Mehrheit im Rat. Zuletzt schien es offen, wie die Abstimmung ausgeht. Dem Vernehmen nach dürfte sich etwa Deutschland enthalten. Fix ist, dass es auch bei einem Ja heute noch lange dauert, bis die Veröffentlichung tatsächlich umgesetzt wird. Nach einem endgültigen Beschluss nach einem Trilog (Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament) hätten die Mitgliedsstaaten weitere 30 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es zu einer Umsetzung kommen, dürfte die Sache beim EuGH beeinsprucht werden - sei es von betroffenen Unternehmen oder gegnerischen Mitgliedsstaaten.

Qualifizierte Mehrheit reicht

Der Vorschlag der EU-Kommission hätte ursprünglich Einstimmigkeit verlangt. Da diese nicht in Sicht war, wurde der Vorschlag der Veröffentlichungspflicht in eine andere EU-Richtlinie gegossen, wodurch eine qualifizierte Mehrheit für den Beschluss reicht. Dass nun auf eine andere Rechtsgrundlage zurückgegriffen wird, sehen neben Österreich weitere EU-Mitgliedsstaaten sehr skeptisch. Der juristische Dienst der Mitgliedsstaaten sagt, dieses Vorgehen sei nicht möglich. Daher sei ein Beschluss rechtlich angreifbar, sagen Kritiker. Bei einer Umsetzung ist wohl auch mit Klagen betroffener Konzerne vor dem EuGH zu rechnen.

Inhaltlich sorgen sich die Gegner, dass es zu Nachteilen europäischer Firmen im weltweiten Wettbewerb kommt, sollte die Richtlinie umgesetzt werden. So hätten die USA schon angekündigt, den Steueraustausch ihrerseits zu überdenken, wenn Töchter von US-Unternehmen betroffen sind. Auch könnten etwa chinesische Konzerne durch die Einsicht in die Reportings Wettbewerbsvorteile generieren, da sie auf die Strategie von Unternehmen schließen könnten.

(APA)

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