Ermittlungen

Hat Strache Taschen voller Bargeld aus Osteuropa erhalten?

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian StracheDie Presse
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Im Ermittlungsakt gegen den Ex-FPÖ-Chef gibt es Fotos von einer Sporttasche und einem Rucksack mit dicken Bargeldbündeln.

Bei den Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sind nicht nur mutmaßliche Privatausgaben auf Parteikosten ein Thema, sondern auch hohe Bargeldeinnahmen. Im Ermittlungsakt gibt es mehrere Fotos von einer Sporttasche und einem Rucksack mit dicken Bargeldbündeln. Einer Anzeige zufolge könnte das Geld von osteuropäischen Geschäftsleuten gekommen sein, berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch.

Strache soll regelmäßig Taschen mit Bargeld bekommen haben. Im Akt findet sich laut dem Bericht ein Foto von einer Sporttasche, aus der "dicke Bündel mit Hunderter-Scheinen herausschauen". Straches Ex-Leibwächter hat dazu ausgesagt, dass er 2013 eine Sporttasche mit großen Bargeldmengen in Straches Dienstauto gesehen und fotografiert habe. Straches Ex-Assistentin wiederum will sich laut ihrer Aussage an eine Sporttasche nicht erinnern, aber an einen Rucksack mit 50-Euro-Bündeln ebenfalls im Jahr 2013. Zudem habe sie ausgesagt, 2014 von Strache Bargeld in gebündelten Scheinen zur Begleichung eines Urlaubs bekommen zu haben. Sie habe nicht gefragt, woher das Geld komme. Laut dem Leibwächter soll Strache den Rucksack im Juli 2013 aus einer Wiener Kanzlei eines früheren FPÖ-Abgeordneten geholt haben.

Vorwurf des Mandatskaufs

Das Bargeld soll angeblich von ukrainischen Oligarchen stammen. Es gibt den Vorwurf, dass die FPÖ zehn Millionen Euro bekommen haben soll, damit Thomas Schellenbacher als Vertrauensmann dieser Oligarchen ein Mandat bekommt. Tatsächlich haben 2013 mehrere FPÖ-Kandidaten auf ihr Mandat verzichtet, damit Schellenbacher eines bekommt. Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa wurden 2018 eingestellt mit der Begründung, dass die Erstellung einer Wahlliste durch eine Partei kein Amtsgeschäft sei und damit Mandatskauf als Bestechlichkeit nicht strafbar sei, hieß es in dem Bericht. Straches Anwalt Johann Pauer hatte bereits im September erklärt: „Jeder kann Sporttaschen fotografieren und jeder kann irgend etwas dazu behaupten. Dass das auch nur annähernd irgendwie der Wahrheit entspricht, glaubt ja nicht einmal der Anzeiger selbst.“

Belastende Aussagen von Straches langjähriger engen Mitarbeiterin, die als Beschuldigte einvernommen wurde, hat auch das Nachrichtenmagazin "Profil" am Wochenende zitiert. Private Rechnungen, etwa für Skiverleih und Hotel im Winterurlaub oder für seine private Putzfrau, sollen demnach in "Essensrechnungen umgewandelt" und über die Wiener FPÖ-Landesgruppe bezahlt worden sein. Strache habe sich damit gerechtfertigt, dass er sich sowieso auch während des Urlaubs mit Funktionären und Parteimitgliedern zusammengesessen sei.  Strache bestreitet die Vorwürfe.

FPÖ schließt Geldflüsse an Partei aus, an Strache nicht

Die FPÖ hat im Zusammenhang mit den Fotos einer Sporttasche mit Bargeldbündeln am Mittwoch Geldflüsse an die Partei ausgeschlossen. Ob jedoch Geld an Strache geflossen sei, könne man nicht sagen. Dies "entzieht sich dem Wissensstand der FPÖ-Bundespartei", erklärte FPÖ-Bundesfinanzreferent, Ex-Staatssekretär Hubert Fuchs. Er betonte in einer Aussendung, dass er unmittelbar nach seinem Amtsantritt die Buchhaltung der Bundespartei prüfen habe lassen. Dabei seien keine Bargeldspenden aufgetaucht.

Für den Einzug Schellenbachers in den Nationalrat mussten mehrere FPÖ-Kandidaten auf ihr Mandat verzichten, auch der damalige Wiener Landesparteisekretär und mittlerweile Ex-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein. Er sagte am Mittwoch, dass die Rochade bereits "lang im Vorfeld" ausgemacht gewesen sei. Druck Straches habe es keinen gegeben. Schellenbacher sei damals als "Quereinsteiger aus der Wirtschaft" präsentiert worden. Darüber hinaus habe er keinerlei Wahrnehmungen, was das Motiv hinter der Rochade gewesen sein könnte: Über Geldflüsse wisse er jedenfalls nichts. Auf die Frage, ob die Mandatsrochade im Lichte der aktuellen Ermittlungen neu bewertet werden müsse, meinte Jenwein: "Im Lichte der aktuellen Ermittlungen müssen wir uns viele Dinge neu anschauen."

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte 2018 in dieser Causa Ermittlungen eingestellt. Wie das "Profil" berichtet hatte, erklärte die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung, dass die Erstellung einer Wahlliste einer Partei kein Amtsgeschäft darstellt und damit Mandatskauf als Bestechlichkeit nicht strafbar sei. Vorausgegangen war den Ermittlungen ein Zivilverfahren aus dem Jahr 2016. Und zwar hatte ein niederösterreichischer Kaufmann die FPÖ und ihren damaligen Abgeordneten Schellenbacher auf zwei Millionen Euro wegen eines angeblich mündlich zugesagten, aber nie ausbezahlten "Lobbying- Honorars" für die erfolgreiche "Vermittlung" eines Nationalratsmandats geklagt.

>> Bericht im Ö1-Morgenjournal

(APA)

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