GESUNDHEIT: Mehr Daten von Patienten an Versicherung?

Heftige Kritik an geplanter Novelle zum Versicherungs-vertragsgesetz.

WIEN (APA). Ärzte und Spitäler sollen künftig mehr Daten über die Gesundheit von Patienten an private Versicherungen liefern können. So steht es in einem Entwurf einer Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz des Justizministeriums. Im Begutachtungsverfahren hagelte es heftige Kritik daran. Privatversicherungen benötigen Daten, um beurteilen zu können, ob sie in einem bestimmten Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen haben. Das Justizministerium will mit der Neuregelung die derzeit „unklaren“ Bestimmungen präzisieren und den Versicherungsunternehmen Geld sparen helfen: Dokumente und Daten sollen künftig auch elektronisch übermittelt werden können.

So sollen die Aufnahmediagnose und andere diagnostische Befunde, der Operationsbericht, Auszüge aus dem Pflegebericht, der Entlassungsbrief und auch nach der Entlassung aus dem Spital eingelangte Befunde an die Versicherungen übermittelt werden. Der Patient kann dies ablehnen, er entscheidet sich damit aber auch gegen eine Direktverrechnung mit der Versicherung und muss die Spitalskosten vorerst selbst bezahlen.

Der Datenschutzrat kritisiert am Entwurf eine „erhebliche Ausweitung der Ermittlung von sensiblen Gesundheitsdaten“. Ähnlich argumentiert der ÖGB, auch die Arbeiterkammer lehnt eine Ausweitung ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.06.2010)

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