Papst schafft "päpstliches Geheimnis" bei Missbrauch ab

Papst Franziskus setzt eine Reihe von Maßnahmen gegen Missbrauch und Kinderpornografie in der katholischen Kirche um.
Papst Franziskus setzt eine Reihe von Maßnahmen gegen Missbrauch und Kinderpornografie in der katholischen Kirche um.REUTERS
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Damit sollen Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden gehen. Außerdem wird die Strafe für den Besitz von Kinderpornografie erhöht.

Papst Franziskus verschärft die Gangart beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche. Dazu schaffte er das "päpstliche Geheimnis" im Fall von Missbrauch durch Priester ab, teilte der Vatikan am Dienstag mit. Die Maßnahme führt nach Angaben der Vatikanischen Medienplattform Vaticannews dazu, dass Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden gehen.

Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung von dem Siegel der besonderen Geheimhaltung aus.

Vertraulichkeit zum Schutz der Betroffenen

Zwar unterliegen laut der Instruktion "Sulla riservatezza delle cause" (dt.: Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Schließlich dürfen weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infragegestellt. Kritiker des kirchlichen Umgangs mit Missbrauchsfällen hatten es zuvor als Ursache für Vertuschung oder ungenügende Behandlung von Missbrauchsfällen bezeichnet.

Als "Päpstliches Geheimnis" werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.

Gleichzeitig stärkt der Vatikan in kirchlichen Gerichtsverfahren wegen Missbrauchs die Rolle von Nichtklerikern. Der Neuregelung zufolge, die am 1. Jänner in Kraft treten soll, können als Anwalt wie als Strafverfolger auch gläubige Laien ernannt werden. Diese müssen in Kirchenrecht promoviert sein und vom Vorsitzenden Richter bestätigt werden. Alle weiteren Beteiligten dieser Verfahren müssen weiterhin Priester sein.

Die katholische Kirche verschärft außerdem ihre strafrechtliche Regelung gegen kinderpornografisches Material. Es gehört nun zu den schwersten Straftatbeständen, wenn Kleriker Bilder von Kindern im Alter bis 18 Jahren besitzen, erwerben oder verbreiten. Das Schutzalter wurde von bisher 14 auf 18 Jahre erhöht, wie der Vatikan am Dienstag laut Kathpress mitteilte.

Rücktritt von Papst-Botschafter in Frankreich

Am Dienstag wurde außerdem bekannt, dass der Papst den Rücktritt seines Botschafters in Frankreich akzeptiert. Erzbischof Luigi Ventura werden sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte Anfang des Jahres gegen den Italiener Ermittlungen eingeleitet.

Während eines Festakts im Pariser Rathaus im Jänner soll es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Ventura wird vorgeworfen, dort einen anderen Mann belästigt zu haben. Anschließend meldeten sich noch weitere Männer und erhoben Vorwürfe. Der Vatikan erklärte am Dienstag lediglich, dass der Papst den Rücktritt akzeptiert habe und machte keine weitere Angaben zu dem Fall.

Ventura wurde am 9. Dezember 75 Jahre alt und erreichte damit die Pensionsgrenze. Er war aber bereits einige Monate vor dem Ende seiner Amtszeit in den Vatikan zurückgekehrt. Im Juli hatte der Vatikan Venturas diplomatische Immunität aufgehoben. Der damalige Vatikansprecher Alessandro Gisotti bestätigte damals, dass der Schritt in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Nuntius stehe.

(APA/dpa/KAP)

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