Mehr Sicherheit für individuell Reisende

Deutschland will nun auch Individualreisende besser schützen. Anlassfall ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook.
Deutschland will nun auch Individualreisende besser schützen. Anlassfall ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook. APA/AFP/OLI SCARFF
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Deutschland plant eine europaweite Gesetzesreform.

Berlin. Reisende, die eine Pauschalreise im Reisebüro buchen, sind im Fall der Pleite einer Fluglinie gesetzlich weitgehend abgesichert. Deutschland will nun auch Individualreisende besser schützen: Das Justizministerium zieht eine europaweit einheitliche Kundengeldabsicherung für Insolvenzen von Fluggesellschaften in Betracht.

Die Regierung prüfe „eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Dabei geht es um Flugreisende, „deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist“.

Anlass Thomas Cook

Anlassfall ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook. Da hat sich gezeigt, dass die in Deutschland festgesetzte Haftungshöchstsumme von 110 Mio. Euro nicht ausreicht. Die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern und Entschädigungen für ausgefallene Reisen haben sich laut dem Versicherer Zürich auf 347 Mio. Euro summiert.

Europäische Lösungen seien dabei zu bevorzugen, hieß es im Justizministerium. Eine Studie der EU-Kommission zu Fluggastrechten erwartet die Regierung noch im Dezember. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht kündigte an, in Abstimmung mit der Reisebranche und Versicherern einen Gesetzesentwurf im Frühjahr 2020 vorzulegen. Lambrecht (SPD) hatte vergangene Woche angekündigt, der Bund werde für die komplette Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden sorgen.

Das Justizministerium verwies aber darauf, dass sich nach Ansicht der Regierung die Haftungsbegrenzung eines Kundengeldabsicherers „lediglich auf die Erstattungsansprüche der Kunden erstreckt“. Deren Rückbeförderung vom Urlaubsort sei „davon unabhängig sicherzustellen“. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2019)

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