Urteil der Woche

Wer haftet für Schäden bei Waldarbeiten?

Wer haftet für Schäden bei Waldarbeiten?
Wer haftet für Schäden bei Waldarbeiten?(c) Bilderbox
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Der Verursacher zahlt nicht immer, wie sich zeigt.

Ein Forstwirtschaftsmeister fällte in einem Wald im Auftrag des Waldeigentümers eine Eiche. Sorgfältig sicherte er den Gefahrenbereich ab. Die Fallrichtung des Baumes schätzte er allerdings falsch ein. Der Baum fiel planwidrig und verursachte Schäden an einem Haus, das sich schon außerhalb des Waldes befand. Die Hauseigentümerin klagte den Forstwirtschaftsmeister auf Schadenersatz. Dieser berief sich, zumal er nur leicht fahrlässig gehandelt hatte, auf eine Bestimmung des Forstgesetzes. Danach haftet „eine an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Person für den Ersatz eines damit im Zusammenhang entstandenen Schadens nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“ Für die Hauseigentümerin inakzeptabel, hieße das doch, sie müsste selbst die durch den Baum entstanden Schäden berappen.

Der Forstwirtschaftsarbeiter hatte mit seiner Verteidigungslinie jedoch Erfolg, auch vor dem Obersten Gerichtshof. Die Begründung: Sollten Schäden außerhalb des Waldes von der Bestimmung nicht umfasst sein, hätte dies bei Arbeiten im Grenzbereich des Waldes erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge. Das Haftungsprivileg müsste dann zufällig zur Anwendung kommen, je nachdem, ob der Schaden außerhalb oder innerhalb des Waldes eintritt. Von solchen Zufällen will der OGH die Privilegierung von Waldarbeiten aber nicht abhängig machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2020)

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