Arbeitsrecht

Coronavirus: Darf man jetzt Dienstreisen verweigern?

Illustration: MGO
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Welche Rechte haben Arbeitnehmer - und welche der Chef? Die Rechtslage ist diffizil, und es gibt noch keine Judikatur. Hier dennoch einige Antworten.

Wien. Die Bedrohung durch die Grippe ist größer – die Angst vor dem Coronavirus geht dennoch um. Auch in Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: In Bayern etwa bleibt der Firmensitz des Autozulieferers Webasto bis auf Weiteres geschlossen, weil eine Mitarbeiterin aus China das Virus eingeschleppt hat. Kein Wunder also, dass sich jetzt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sorgen machen. Aber wie kann man mit dem Risiko umgehen, und welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten dafür überhaupt?

1. Darf man als Arbeitnehmer eine Dienstreise nach China verweigern?

Dass jemand überhaupt zu Dienstreisen verpflichtet ist, könne im Dienstvertrag vereinbart sein oder sich schlüssig aus der Art der Tätigkeit ergeben, sagt Irene Holzbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien. Aber selbst wenn das zum Job gehört, muss man sich nicht in ein Hochrisikogebiet schicken lassen. „Gibt es eine Reisewarnung, muss man nicht hinfahren“, sagt die AK-Juristin. Reisen zu vergleichsweise harmlosen Destinationen – etwa zu einer Messe, zu der vielleicht auch Besucher aus Risikogebieten kommen – werde man aber kaum verweigern können. Nachsatz: „Dazu gibt es allerdings bis jetzt null Judikatur.“

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