4,5 Millionen Euro an Förderungen erhielt KTM für seine „Motohall“ in Mattighofen vom Land Oberösterreich. Laut einem neuen Gutachten war dies rechtswidrig, der Landesrechnungshof prüft den Fall.
Von einem „neuen Wahrzeichen“ für Mattighofen war die Rede, als im Mai letzten Jahres die „KTM Motohall“ in dem Städtchen im Bezirk Braunau am Inn eröffnet wurde. Aber nicht nur wegen seiner auffallenden Architektur sorgte das als Museum deklarierte Gebäude für Aufmerksamkeit, sondern auch wegen einer umstrittenen Förderung in Millionenhöhe. Diese soll einem Gutachten zufolge rechtswidrig sein. Am Montag will die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF) das Gutachten, das sie bei der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Peter Thyri in Auftrag gab, an die EU-Kommission und den Landesrechnungshof übermitteln.
Noch unter Oberösterreichs Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) hatte das Unternehmen KTM, das seinen Sitz in Mattighofen hat, 2015 für das Museum eine Subventionszusage von insgesamt 4,5 Millionen Euro erhalten. 1,8 Millionen Euro davon stammen aus dem Kulturbudget - zwei Tranchen zu je 600.000 Euro wurden bereits beschlossen.
Förderung hier, Spenden da?
Die KUPF kritisierte die Förderung, und verwies dabei auf den sonst so rigiden Sparkurs in der Kultur. Die SPÖ und die Neos haben in der Sache eine Prüfung durch die EU-Kommission beantragt. Im Zusammenhang mit der Förderung wurde auch kritisiert, dass KTM-Chef Stefan Pierer im Wahljahr 2017 mehr als 430.000 Euro an die ÖVP gespendet habe. Auch der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich derzeit mit der Förderung. Sein abschließender Bericht wird noch im heurigen ersten Halbjahr erwartet.
Das per Crowdfunding finanzierte Gutachten von Thyri kam nun zum Ergebnis, dass die vom Land Oberösterreich als Kulturförderungen gewährten Beihilfen EU-wettbewerbswidrig sind. Unter anderem würden sie für KTM einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bewirken. Auch eine "Allgemeine Gruppenfreistellung" komme nicht infrage. Denn es habe keinen Anreizeffekt gegeben, weil der Bau der Motohall bereits vor der Gewährung der ersten Förderung begonnen worden sei, auch wenn schon zuvor eine Förderung "in Aussicht" gestellt worden sei.
Museum-Status fraglich
Für den Gutachter ist auch fraglich, ob es sich bei dem Projekt um ein Museum handelt, für das Förderungen zulässig wären. In bisher von der EU-Kommission behandelten Fällen habe es sich immer um Museen "im klassischen Sinn" gehandelt und nicht um Einrichtungen, die allein der Präsentation der Produkte eines einzigen Unternehmens dienten.
Das Land hielt bisher entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei. Die Direktion Kultur habe die Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Förderung diesem entspreche. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen habe gezeigt, dass die Förderung der KTM-Motohall unter die generelle Freistellung falle.
Causa führt zu Zwist zwischen SPÖ und ÖVP
Die Dritte Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer (SPÖ) verlangte am Montag zudem abermals Akteneinsicht für die Landtagsabgeordneten, nachdem diese im März 2019 von ÖVP und FPÖ schon einmal abgelehnt wurde. Für die ÖVP sei dies jeodch „ein Versuch, das Thema parteipolitisch zu instrumentalisieren“, sagte der Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Er wiederholte die frühere ÖVP-Argumentation, dass die Landesförderung von allen Parteien in der Landesregierung einstimmig beschlossen worden sei - auch von der SPÖ-Fraktion. Ein Großteil der Fördersumme, nämlich 1,8 Mio. Euro stamme aus Bedarfszuweisungsmitteln aus dem SPÖ-Gemeinderessort der Landesrätin Birgit Gerstorfer. Außerdem habe die SPÖ-geführte Gemeinde Mattighofen das Projekt zusätzlich gefördert.
Für den Geschäftsführer der KUPF Thomas Diesenreiter ist die Sache dennoch nunmehr klar: "Das Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen." Sollte die EU-Kommission in seinem Sinne entscheiden, müsste das Land seine Fehler eingestehen und KTM das Geld zurückzahlen, stellt er in Aussicht. Es sollte in den Bereich Kultur zurückfließen. Vorerst sei der LRH-Bericht und die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Diesenreiter schließt für die KUPF aber auch zivilrechtliche Schritte nicht aus.
(APA/red.)