Fremde Leute im Garten! Was tun?
Seit gestern hängt ein Zettel im Wohnhaus: Darauf wird mit Polizei gedroht, wenn der hauseigene Gemeinschaftsgarten von Nichthausbewohnern genutzt werde. Anlass war eine Gruppe Eltern mit Kleinkindern, die ein großes Trampolin errichteten.
Ja, sich in Gruppen zu treffen ist auch in Hausgärten zu unterlassen. Nein, das ist kein Fall für die Polizei. Sondern für Nachbarschaft und Menschlichkeit. Kinder brauchen Bewegung und frische Luft, und es müsste möglich sein, dass im Lauf eines Tages alle, die hier wohnen, in den Genuss kommen.
Die kleine Oase als Ersatz für Kindergruppen und Spielplätze zu verwenden ist indiskutabel. Diese wurden ja nicht zum Spaß gesperrt, sondern um Ansteckung, Leid und Tod zu verhindern. Auch wenn man nicht als Gruppe anrückte, sondern zu zweit ein ruhiges Stündchen im fremden Garten weilte, wäre es zwar stilvoller, aber nicht erlaubter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2020)