Coronavirus

Neuer Erlass für Ostern: „Sorry für die Verwirrung“

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Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigt eine Klarstellung für private Zusammenkünfte an.

Wien. „Sorry für Verwirrung – Kritik verstanden“ – mit diesen Worten entschuldigte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf Twitter. Zuvor hat der sogenannte Oster-Erlass aus seinem Ressort, mit dem häusliche Zusammenkünfte in der Coronazeit noch expliziter geregelt werden sollte, für reichlich Verwirrung gesorgt. Deshalb kündigte der Minister Aufklärung für Montag an. Dann soll es einen neuen Gesamterlass geben.

Der Oster-Erlass, der bereits am 2. April an die Landeshauptleute geschickt wurde, hat am Samstag für Diskussionen gesorgt. Er wurde höchst unterschiedlich interpretiert. Konkret heißt es darin nämlich, dass „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen“ sind. Das Gesundheitsministerium präzisierte das Ganze am Samstagnachmittag noch. Demnach dürfe, wie es hieß, ein Haushalt Besuch von weiteren fünf Personen empfangen, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind. Doch das verwirrte weiter.

Immerhin wurden in Österreich schon vor Wochen Ausgangsbeschränkungen verhängt. Für Besuche von Familie oder Freunden hätte man die Wohnung oder das Haus also wohl ohnehin nicht verlassen dürfen.

„Die Idee war nicht, alles aufzumachen“, sagte Sektionschef Clemens Auer im „Zib2“-Interview. Es gebe weiterhin nur vier Gründe, die eigenen Wände zu verlassen – nämlich um arbeiten zu gehen, um für die Grundversorgung wichtige Einkäufe zu erledigen, um anderen zu helfen und um spazieren zu gehen. Der Besuch von Freunden oder Verwandten ist hier eigentlich nicht umfasst. Doch wozu brauchte es dann denn eigenen Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums? Es habe, wie der Sektionschef erläuterte, am vergangenen Wochenende viele Corona-Partys gegeben. Das wollte man am Osterwochenende verhindern. Die wolle man nämlich „auch mit Ostereiern nicht“. Man habe, sagte Auer, „Verwirrung angestiftet“, und werden sie „entwirren“.

Konkret versprach Gesundheitsminister Anschober einen Gesamterlass, der klarstellt, welche Verkehrsbeschränkungen bestehen und dass externe und interne Veranstaltungen verboten sind. Damit soll den Behörden eine Handhabung gegen „Corona-Partys“ ermöglicht werden. Außerdem sollen Teilnahmebeschränkungen für Hochzeiten und Begräbnisse festgelegt werden.

Der Gesundheitsminister beruhigte aber: „Natürlich wird Polizei nicht Wohnungen bespitzeln.“ Aber der Erlass bringe eine Rechtsgrundlage für das Unterbinden von „Corona-Partys“. „Und er ist ein Appell gegen jede Art privater Osterfeste“, schrieb der Gesundheitsminister.

Alleine am Samstag 1189 Anzeigen

Die Kritik an dem Erlass war auch in den Reihen der Opposition groß: Es sei, wie etwa SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch sagte, „völlig inakzeptabel“, dass als Dank für „die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt“. Auch FPÖ-Klubchef Herbert Kickl sah ein „Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“ und „einen Aufruf zur Vernaderung“. Die Maßnahme sei „verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben“, sagte wiederum der stellvertretende Bundesvorsitzende der Neos, Nikolaus Scherak.

Auch Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk übte Kritik. Der Erlass sei rechtswidrig. Das Epidemiegesetz regle nämlich nur die Teilnahme an Veranstaltungen, alles andere sei ein Eingriff in das Hausrecht. „Das geht zu weit“, meinte er. Der Erlass sei eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf.

Unabhängig von dieser Diskussion hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Sonntag noch einmal bekräftigt, dass die Polizei „mit der nötigen Härte“ Verstöße gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz ahndet. Seit Inkrafttreten der Regelungen seien, wie der Minister bekannt gab, österreichweit 16.400 Anzeigen erstattet worden. Allein am Samstag habe es 1189 polizeiliche Anzeigen gegeben. Bei den Betroffenen habe es sich hauptsächlich um Personen gehandelt, die im Freien den angeordneten Mindestabstand von einem Meter nicht einhielten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2020)

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