Arbeitsmarkt

Verstärkte Kontrollen wegen "Missbrauchs der Kurzarbeit"

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35 Betriebe sind in Verdacht, „ohne nachvollziehbaren Grund" Kurzarbeit angemeldet zu haben. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat schwerpunktmäßige Kontrollen angeordnet.

Nachdem die Arbeiterkammer (AK) 35 Verdachtsfällen des Missbrauchs der Corona-Kurzarbeit nachgeht, betont Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), dass „Zeiten der Krise kein rechtsfreier Raum sind". Geholfen werde jenen, die Hilfe bräuchten. „Wir zeigen keine Toleranz bei jenen, die sich in der Krise bereichern wollen." Nun wurden schwerpunktmäßige Kontrollen von kurzarbeitenden Firmen angeordnet.

Die Zweckmäßigkeit von Auszahlungen werde grundsätzlich genau überprüft, so Blümel. Bei einem Missbrauch werde gestraft. „Ich habe daher angeordnet, dass die Finanzpolizei ab sofort schwerpunktmäßig Missbrauch bei der Kurzarbeit kontrolliert.

Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigten, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gebe, teilte der Politiker mit. Gleichzeitig steige die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat. Die Finanzpolizei werde sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen konsequent nachgehen, so Blümel. „Firmen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Steuergeld bereichern wollen, sind nicht die Zielgruppe dieses Instruments. Daher Null Toleranz gegen Kurzarbeitsbetrüger", sagt Blümel.

350 Finanzpolizisten im Einsatz

Österreichweit sind 350 Finanzpolizisten bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz. Die Kontrollen sind den Angaben zufolge eng mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) abgestimmt und finden „nur auf Basis von Verdachtslagen und Risikoanalyse-Auswertungen" statt. Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt ans AMS weitergeleitet.

Den Unternehmen drohen saftige Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsbetrug stehen bis zu zehn Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung.

Die Kontrollen werden aber nicht ohne vorheriger Verdachtslage sowie Risikoanalyse stattfinden. Keinesfalls sollen redliche Unternehmen unnötig belastet werden, hieß es in Blümels Aussendung.

Die Arbeiterkammer sprach am Freitag von 35 konkreten Verdachtsfällen. Die Wirtschaftskammer stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede.

(APA)

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