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Galeria Karstadt Kaufhof klagt gegen Schließung der Warenhäuser

Galeria Kaufhof und Fernsehturm in Berlin am 2. April 2020. Um die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verlangsa
Galeria Kaufhof und Fernsehturm in Berlin am 2. April 2020. Um die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verlangsaimago images/Emmanuele Contini
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Die Umsätze brechen weg, weil die Filialen krisenbedingt geschlossen sein müssen. Nun versucht sich der Konzern zu wehren.

Der angeschlagene Warenhausriese Galeria Karstadt Kaufhof geht gerichtlich gegen die Schließung seiner Filialen in der Coronakrise vor. Der Konzern und seine Tochter Karstadt Sports hätten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren Klage dagegen eingereicht, dass die Warenhäuser in Nordrhein-Westfalen nicht öffnen dürfen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Dem Land ist dem Gericht zufolge nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Eine Entscheidung könnte in der kommenden Woche ergehen. Ein Sprecher des Konzerns wollte sich zunächst nicht äußern.

Der Kette mit ihren über 28.000 Mitarbeitern brechen angesichts geschlossener Filialen die Umsätze weg. „Jede Woche verliert Galeria Karstadt Kaufhof so mehr als 80 Millionen Euro Umsatz, während wesentliche Kosten weiterlaufen", hatte das Unternehmen mitgeteilt: „Bis Ende April wird sich der Umsatzausfall auf mehr als eine halbe Milliarde Euro summieren." Die kriselnde Kette hatte deshalb ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt.

Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen

In Nordrhein-Westfalen sind wie im ganzen Bundesgebiet in der Corona-Krise Lebensmittelhändler geöffnet, Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können nach einer entsprechenden Einigung von Bund und Ländern in der kommenden Woche wieder Kunden empfangen. Ausnahmeregelungen gibt es in NRW aber auch für größere Händler - so können etwa Möbelhäuser ebenfalls wieder die Pforten öffnen.

Der Handelsverband HDE warnte bereits mit Blick auf die Regelungen von Bund und Ländern vor einer Wettbewerbsverzerrung. Abstands- und Hygieneregeln könnten sowohl in kleinen als auch in großen Geschäften eingehalten werden.

(Reuters)

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