Gastronomie

Wien lockert Schanigartengebühr für Wirte

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Die Höhe der Einbußen bestimmt, ob die Gebühr bis Jahresende ganz oder nur zum Teil entfällt. Auch Würstel-und Imbissstände sowie Kioske oder Blumenhändler sollen davon profitieren.

Wien greift den Wirten unter die Arme. Konkret wird die Stadt bei jenen Betrieben, die von der Coronakrise betroffen sind, auf die Einhebung der Schanigartengebühr verzichten - und zwar bis Jahresende. Die Rechtsgrundlage - eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes - wird im heutigen Landtag beschlossen, teilte das Büro von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) mit.

Die Novelle ermöglicht es dem Magistrat, die Gebühr komplett oder zumindest teilweise zu erlassen. "Die Gastronomie ist von Corona besonders betroffen, daher werden wir sie bei der Schanigartengebühr unbürokratisch unterstützen und diese herabsetzen oder gänzlich erlassen", so Hanke in einem schriftlichen Statement. Ob Wirte gar nichts oder nur einen Teil der Abgabe begleichen müssen, bemesse sich an der Höhe der Ausfälle bzw. Einbußen des jeweiligen Lokals, präzisierte ein Sprecher. Man gehe aber davon aus, dass bei einem Großteil komplett auf die Einhebung verzichtet werde.

Schon in den vergangenen Wochen hatte die Stadt Zahlungen für Gastgärten erlassen. Man habe nun entschieden, diese Vorgangsweise fortzusetzen - auch wenn Wirtshäuser und Cafes ab Mitte Mai wieder öffnen dürfen. Denn durch die Corona-Vorgaben wie mehr Abstand zwischen den Tischen, eine Maximalanzahl von Personen pro Tisch oder keine Bedienung an der Bar würden die Betriebe trotzdem Ausfälle in den kommenden Monaten haben, so die Begründung.

Hanke betonte, dass von der Unterstützung der Stadt auch Würstel-und Imbissstände sowie Kioske oder Blumenhändler profitieren würden. Auch sie zahlen für jene öffentliche Fläche, die sie für ihren Betrieb in Anspruch nehmen, eine Gebrauchsabgabe.

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