Ab 20. Mai können Unternehmen Fixkostenzuschüsse aus dem Corona-Hilfsfonds beantragen. Auch Geschäftsmieten sind förderbar. Vermieter könnten selbst Zuschüsse beantragen.
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Innsbruck. Ziel des Corona-Hilfsfonds ist die rasche Bereitstellung finanzieller Mittel für Unternehmen, denen wegen der Corona-Krise Liquidität fehlt. Neben Garantien sollen Fixkostenzuschüsse das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sichern. Unternehmen müssen jedoch sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um ihre Fixkosten zu reduzieren. Als Fixkosten gelten nach den bisher bekannten Informationen des Finanzministeriums auch Geschäftsraummieten.