Corona-Regeln

Gastronomie: Keine Maske beim Gang zur Toilette

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SWITZERLAND-VIRUS-HEALTH-RESTAURANTSAPA/AFP/FABRICE COFFRINI
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Restaurants, Cafés und Lokale dürfen ab Freitag wieder aufsperren. Die Maskenregel sorgte aber einstweilen für Verwirrung.

Ab 15. Mai ist es soweit: Restaurants, Cafés und Lokale dürfen ab wieder aufsperren. Die heiß ersehnte Öffnung der Gastronomie geht aber mit einer Fülle an Regeln einher. So sind lediglich vier Personen an einem Tisch erlaubt, zwischen den Tischen muss ein Meter Abstand bestehen, Salz- und Pfefferstreuer müssen extra angefordert werden.

Eine Feinheit bezüglich der Maskenpflicht sorgte für Verwirrung. So sei beim Betreten und Verlassen für Gäste Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, hieß es bei der Pressekonferenz der Regierung in der Vorwoche. Nur wenn man am Tisch sitze, könne die Maske abgenommen werden. Nun folgerten viele - auch einige Medien - daraus, dass auch beim Ganz auf die Toilette der Mundschutz wieder aufgesetzt werden müsse. Einige Lokale in Wien veröffentlichten auf ihren Websites diesbezüglich Verhaltensregeln, etwa die Spelunke am Wiener Donaukanal oder das Klee am Hanslteich in Wien Hernals.

Dies sei jedoch falsch, bestätigt das Gesundheitsministerium der „Presse“.  So heiße es in der entsprechenden Verordnung: „Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde [...] in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“ Das heißt: Ein Mundschutz ist nur beim Betreten des Lokals zu tragen, bis man den Tisch erreicht hat. Beim Verlassen des Tisches ist dieser nicht vorgeschrieben. Auch beim Gang zur Toilette muss keine Maske getragen werden muss.

Auch das Tourismusministerium veröffenltichte diesbezüglich bereits umfassende Leitlinien: „Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes (z.B. Gang zur Toilette bzw. Verlassen des Gastronomiebetriebs) muss der Mund-Nasen-Schutz  nicht mehr getragen werden."

(twi)

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