Arbeitsmarkt

Um 200.000 Personen weniger in Kurzarbeit als Ende Mai

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (r), Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (r), Wirtschaftsministerin Margarete SchramböckAPA/HANS PUNZ
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Die Zahl der Arbeitslosen und der von Kurzarbeit Betroffenen geht weiter zurück. Arbeitsministerin Aschbacher kündigt eine Task Force für Jugendbeschäftigung an.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) präsentierten am Dienstag neuerlich rückläufige Arbeitslosenzahlen. Erstmals seit dem Höhepunkt der coronavirusbedingten Arbeitslosigkeit gibt es weniger als 500.000 Beschäftigungslose in Österreich. Beim AMS sind 492.616 Menschen arbeitlos gemeldet, davon befinden sich mehr als 45.000 in Schulungen. Gegenüber der Vorwoche bedeutet das einen Rückgang um 18.000, gegenüber Mitte April einen Rückgang um rund 96.000 Arbeitlsose. Rückläufige Zahlen gibt es in allen Branchen, vor allem im Bereich Beherbergung und Gastronomie.

Die Coronakrise hat die Arbeitslosenzahlen auf einen historischen Höchststand schnellen lassen. Derzeit sind noch um 160.000 Personen mehr arbeitslos als im Vorjahr.

Besonderen Handlungsbedarf sieht Aschbacher im Bereich Jugendbeschäftigung. Sie kündigte eine ministeriumsübergreifende Task Force an. Ziel sei, dass es im Ausbildungsjahr 2020/21 Ausbildungsplätze für Jugendliche gebe. Per Ende Mai suchten 8800 Jugendliche eine Lehrstelle. Das waren um 70 Prozent mehr als vor einem Jahr.

Die Kurzarbeitszahlen sind gegenüber Ende Mai um 200.000 auf 1,161 Millionen Betroffene gesunken. Der Rückgang sei darauf zurückführen, dass viele Betriebe die Kurzarbeit nicht verlängert haben, sagte Arbeitsministerin Aschbacher. Dies ist der erste Rückgang der Kurzarbeitszahlen seit Beginn der Coronakrise.

Die Auszahlung der Corona-Kurzarbeitsgelder nimmt weiter Fahrt auf. Mit Stand heute wurden laut Arbeitsministerium 140.000 Abrechnungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro bearbeitet und an über 80.000 Betriebe wurde Kurzarbeitsgeld ausbezahlt. Derzeit werde täglich ein dreistelliger Millionenbetrag überwiesen. Die türkis-grüne Regierung hat für die Kurzarbeit bis zu 12 Milliarden Euro budgetiert.

Justizministerin verlängert Maßnahmen

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verlängert Maßnahmen gegen
coronabedingte Belastungen. Der am Dienstag im Justizausschuss einstimmig angenommene Antrag enthält einen Mix an Maßnahmen, der coronabedingte Belastungen ausgleichen soll, aber „doch nicht zu weit in bestehende Rechte eingreift“. Das betrifft das Unterhalts-, das Kreditvertrags-, das Gesellschafts-und das Insolvenzrecht.

Die Regelungen über die Stundung von Kreditrückzahlungen sollen bis 31. Oktober 2020 verlängert werden, um Verbrauchern und kleineren Unternehmern als Kreditnehmer weiter entgegenzukommen.
Im Gesellschaftsrecht soll auch für die Societas Europaea ("SE" Europäische Aktiengesellschaft) die Möglichkeit geschaffen werden, eine Hauptversammlung innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahrs durchzuführen.

Die Aussetzung der bei Überschuldung eintretenden Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden, um Unternehmen eine valide Prognose für ihr Fortbestehen zu ermöglichen. Zudem soll - zur Überwindung der Krise - Gesellschaften auch weiterhin die Erleichterung der Kreditgewährung durch Gesellschafter zugutekommen.

Außerdem soll die Willensbildung in den Rechtsanwaltskammern gesichert und damit ihre Selbstverwaltung gestärkt werden. Den Rechtsanwaltskammern sollen erweiterte Möglichkeiten eingeräumt werden, um für ihre Plenarversammlungen – in denen die Kammermitglieder über alle wesentlichen Belange entscheiden – von der Briefwahl bzw. Briefabstimmung Gebrauch zu machen. Ziel ist ein verlässliches Funktionieren der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung.

In Sachen Kindesunterhalt soll es über den 30. Juni 2020 hinaus möglich sein, Unterhaltsvorschüsse zu beantragen, ohne zugleich einen Exekutionsantrag gegen den Unterhaltsschuldner zu stellen. Damit sollen Kinder weiterhin möglichst rasch zum Vorschuss kommen und Unterhaltspflichtigen die Einleitung eines Exekutionsverfahrens erspart bleiben.

Der Initiativantrag gelangt kommende Woche zur Beschlussfassung ins Plenum.

(APA/red)

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