Chronologie: Jahrelanger Rechtsstreit um "Wally"

Seit Jänner 1998 sorgte das Tauziehen um Egon Schieles beschlagnahmtes "Bildnis Wally" aus dem Wiener Leopold Museum für Aufsehen.

9. Oktober 1997: Im Museum of Modern Art (MoMA) in New York wird die größte Schiele-Ausstellung, die je in den USA gezeigt wurde, eröffnet. Unter dem Titel "Egon Schiele: The Leopold Collection, Vienna" sind bis 4. Jänner 1998 152 Werke aus der Sammlung Leopold zu sehen.

24. Dezember 1997: Der Kunstsammler Rudolf Leopold wird in einem Artikel der "New York Times" (NYT) beschuldigt, in seiner Sammlung Bilder mit "schwieriger Vergangenheit" zu haben. Leopold bezeichnet die Vorwürfe in einer ersten Reaktion als "Lügen von A bis Z".

7. Jänner 1998: Die in der Ausstellung gezeigten Bilder "Bildnis Wally" und "Tote Stadt III" werden nach Ausstellungsende vom New Yorker Staatsanwalt Robert Morgenthau als "Diebsgut" beschlagnahmt, nachdem Henry Bondi und Rita Reif als Erben der ursprünglichen Besitzer für ihre Familien Ansprüche an die Bilder gestellt haben.

12. Jänner 1998: Die restlichen 150 Bilder kehren aus New York nach Wien zurück. Die damalige Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer (V) weist Bundesmuseen und Sammlungen an, die Archive für Recherchen über die Herkunft der Bilder zu öffnen.

15. Jänner 1998: In den Akten des Wiener Stadt- und Landesarchivs finden sich Details zur Geschichte von "Tote Stadt III". Demnach wurde das Bild von der Schwägerin und eigentlichen Erbin des Vorbesitzers Fritz Grünbaum, Mathilde Lukacs, 1956 bei einem Berner Kunsthaus zum Verkauf gebracht.

16. Jänner 1998: Nach Aussagen Rudolf Leopolds, dass sich 16 Schiele-Werke mit derselben Herkunft wie "Bildnis Wally" und "Tote Stadt III" heute in amerikanischen Museen oder Privatstiftungen befänden, kündigen das Museum of Modern Art (MoMA) und das Santa Barbara Art Museum in Kalifornien Untersuchungen an. Der Vorstand der Leopold Museum Privatstiftung lehnt unterdessen einen von Morgenthau vorgeschlagenen außergerichtlichen Vergleich ab.

22. Jänner 1998: Das MoMA erhebt einen formalen Einspruch gegen die Beschlagnahme der Bilder. Mit dem Fall befasst ist Laura E. Drager, Richterin des Obersten New Yorker Gerichtshofes. Parallel dazu beginnt eine Grand Jury in nichtöffentlicher Sitzung mit der Erörterung der inhaltlichen Fragen der Causa.

5. Februar 1998: Anhand der Kunstrestitutionsakte im Bundesdenkmalamt lässt sich der Weg von "Bildnis Wally" zurückverfolgen. Die Leopold Museum Privatstiftung zeigt sich "optimistisch", da aus den nun vorliegenden Akten hervorgehe, dass es beim Erwerb durch Leopold zu keiner strafrechtlich relevanten Handlung gekommen sei.

10. April 1998: Der Erbschein, der die Familie Reif als Erben Fritz Grünbaums ausweist, wird in Berlin eingezogen, "da er die Erbfolge falsch ausweist". Damit dürfte die Familie Reif keinen Anspruch auf das Bild "Tote Stadt" haben.

13. Mai 1998: Drager hebt die Beschlagnahme von "Bildnis Wally" und "Tote Stadt III" auf. In ihrem Urteil begründet sie dies mit der Anwendbarkeit des Arts and Cultural Affairs Law (ACAL), das Bilder ausländischer Verleiher vor jeder Art der Beschlagnahme schütze.

13. Juli 1998: Morgenthau bringt Berufung bei der Appellate Division des New Yorker Supreme Court ein. Dabei bringt er vor, dass das ACAL auf Grund des strafrechtlichen Charakters des Falls gar nicht anwendbar sei. Außerdem müsse das MoMA beweisen, dass die Leopold Foundation keinen Gewinn aus der Ausstellung gezogen habe. Weiters müssten der Grand Jury die Bilder selbst als Beweismaterial zur Verfügung stehen, Fotos genügten dafür nicht.

16. März 1999: Das New Yorker Berufungsgericht entscheidet, dass die Beschlagnahme der Schiele-Bilder rechtskonform ist. Die Bilder bleiben in New York.

25. Juni 1999: Das MoMA bringt eine weitere Berufung beim Court of Appeals in New York ein.

21. September 1999: Das New Yorker Berufungsgericht in Albany hebt die Beschlagnahme der beiden Schiele-Bilder auf. Das US-Justizministerium sorgt daraufhin für einen Knalleffekt, als es ankündigt, eine Voruntersuchung wegen des Gemäldes "Bildnis Wally" einleiten zu wollen. Das Bild "Tote Stadt III" wird hingegen am gleichen Tag vom Justizministerium freigegeben und trifft zwei Tage später in Wien ein.

3. Dezember 1999: Das MoMA macht eine Eingabe im Fall des "Bildnis Wally" beim zuständigen Gericht in New York. Darin verlangt das Museum, das Verfahren einzustellen. Stephen Clark, ein Anwalt des MoMA, bezeichnet es als "unangebracht", dass die amerikanische Regierung eine zivilrechtliche "forfeiture action" (etwa: Verfallsverfahren) verfolge, die auf einem strafrechtlichen Tatbestand beruhe, obwohl es sich hier um einen zivilrechtlichen Streit handle.

14. Jänner 2000: Die Leopold Stiftung beantragt in New York, die Klage auf Verfall des umstrittenen Egon Schiele-Gemäldes "Bildnis Wally" abzuweisen.

19. Juli 2000: Der United States District Court in New York gibt dem Antrag der Leopold Stiftung auf Abweisung des Verfahrens statt. In der 17-seitigen Entscheidung durch den zuständigen Richter Michael B. Mukasey heißt es, dass "die für eine Beschlagnahme erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sind", so die Stiftung. Das Verfahren sei daher einzustellen.

28. Dezember 2000: Bundesrichter Michael B. Mukasey entscheidet, dass die US-Regierung ihre Bemühungen um den Verfall des Bildes fortsetzen könne. Eine auf neue Beweisführung gestützte neue Klage kann eingebracht werden. Obwohl es das grundsätzliche Bedürfnis nach Rechtsfrieden und Beendigung von Verfahren gebe, entspreche dieser vorliegende Fall eben nicht einem "gewöhnlichen Verfahren", erklärt Mukasey. Hier gehe es vielmehr um grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe der von den Nazis gestohlenen Güter.

12. April 2002: Mukasey entscheidet, dass die strafrechtliche Klage der US-Regierung nicht abgewiesen wird. Das wiederum bedeutet, dass die US-Regierung vor Gericht ihren Standpunkt vertreten kann, wonach das das "Bildnis Wally" nach dem Zweiten Weltkrieg auf unrechtmäßigem Weg in den Besitz der Wiener Sammlung Leopold gekommen sei. Das Bild ruht weiterhin unter Verschluss im Depot des New Yorker Museum of Modern Art, übersiedelt später aber in private Verwahrung.

Oktober 2005: Das New Yorker Gericht trägt den Prozessparteien Einigungsgespräche auf, die aber im Frühjahr 2006 scheitern.

Oktober 2009: Richterin Loretta Preska hält einen Prozess für "gerechtfertigt". Beide Prozessparteien hätten sie mit Sachverhaltsdarstellungen nicht überzeugen können, ob es sich beim "Bildnis Wally" um Raubkunst handle oder nicht. Bis 14. Oktober sollen sie darlegen, ob sie einen Geschworenenprozess benötigen. Die Leopold Stiftung will in das Verfahren gehen, Rudolf Leopold rechnet aber mit einem Vergleich. In der Stiftung gebe es bereits Überlegungen, wie dafür Mittel aufzubringen sei, so der Sammler, der glaubt: "Der Gegenseite geht es nur ums Geld."

2. März 2010: Richterin Preska legt einen Termin für die Vorverhandlung für den 13. Juli und einen Gerichts-Termin für den 26. Juli fest. In der Folge scheint eine Einigung immer wahrscheinlicher. Rudolf Leopold soll bereits eine Auswahl von Bildern der Sammler treffen, die verkauft werden könnten, um das Geld aufzubringen.

29. Juni 2010: Rudolf Leopold stirbt in Wien.

7. Juli 2010: Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, moniert, dass für Verfahrenskosten bereits "sechs Millionen Euro aus der Bundessubvention verschleudert" wurden: "Längst schon hätte die Sammlung Leopold das Bildnis Wally von Egon Schiele zurück gegeben müssen."

12. Juli 2010: Die nicht zuletzt aufgrund des "Bildnis Wally" eingerichtete unabhängige Provenienzforschung am Leopold Museum trägt erste Früchte: Der erste Provenienzbericht eines vom Kulturministerium eingerichteten Beratungsgremiums beurteilt vier Bilder aus den Sammlungen Jenny Steiner und Oskar Reichel als restitutionswürdig.

20. Juli 2010: Wenige Tage vor dem New Yorker Gerichtstermin wird die außergerichtliche Einigung bekannt. Die Tageszeitung "Der Standard" berichtet von 19 Mio. Dollar (14,8 Mio. Euro), die von der Leopold-Museum Privatstiftung gezahlt werden. Das Bild wird zuerst noch in New York ausgestellt, bevor es im August nach Wien zurückkehren wird.

20. August 2010: Eine Delegation des Leopold Museum empfängt die "Wally" am Flughafen Wien-Schwechat. Ab Monat (23. August) wird das Gemälde im Leopold Museum zu sehen sein.

(APA)

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