Statt fünf muss der Ex-Judoka Peter Seisenbacher nun vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er hatte als Judo-Trainer zwei unmündige Mädchen schwer sexuell missbraucht.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag die fünfjährige Haftstrafe für Ex-Judoka Peter Seisenbacher um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate reduziert. Der zweifache Olympiasieger war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Schuldspruch Seisenbachers wegen schweren sexuellen Missbrauchs bereits im April bestätigt, nun war am OLG über die Strafberufung verhandelt worden. Der Strafrahmen reichte von einem bis zu zehn Jahren. Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht, von denen der Richtersenat jedoch nur den Verfahrensstillstand gelten ließ und das Urteil der ersten Instanz um zwei Monate verringerte. Der Anwalt hätte sich, wie er nach der Verhandlung sagte, eine größere Reduktion gewünscht. Seisenbacher selbst äußerte sich während und nach der Verhandlung nicht.
Keine Auswirkung auf das Strafausmaß hatte Seisenbachers Flucht vor drei Jahren in Richtung Ukraine -das hatte das Erstgericht ausdrücklich betont. Seisenbacher hatte sich mit der Flucht seinem ursprünglich auf den 19. Dezember 2016 angesetzten Prozess entzogen. Seisenbacher wurde erst im September 2019 aufgegriffen und an die Wiener Justiz übergeben. Seisenbacher hatte im März seinen 60. Geburtstag gefeiert.
Jahrelang missbraucht
Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.
Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.
(APA)