Die Regierung tat so, als hätte sie mit den Covid-19-Maßnahmen private Besuche verboten. Mittlerweile sagen Gerichte das Gegenteil. Eine Chronologie.
So laut die Regierung es auch trommelte, so wenig stimmte es offensichtlich. Zwei Landesverwaltungsgerichte haben klipp und klar entschieden: Privatbesuche waren zu jeder Zeit erlaubt, und man durfte aus jedem Grund das Haus verlassen. Inzwischen wird bereits diskutiert, ob die Medien versagt haben, weil sie die Behauptungen der Regierung zu unkritisch wiedergegeben haben. Aber war es wirklich so? Eine Chronologie der Ereignisse, und wie sie zumindest in der „Presse“ hinterfragt wurden.
16. März Die Verordnung zu Ausgangsbeschränkungen tritt in Kraft, sofort werden Unklarheiten diskutiert.
Die ÖVP hätte laut Regierungskreisen gern ganz strikte Regeln gehabt, nach denen man fast gar nicht mehr aus dem Haus gehen dürfe. Die Grünen wollten liberaler sein. Die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wird zum Kompromiss. Man darf nun nicht nur zur Arbeit, zum Arzt oder zu dringenden Besorgungen hinausgehen. Sondern auch, „wenn öffentliche Orte im Freien allein, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen“. Es ist diese Formulierung, die noch für viel Gesprächsstoff sorgen wird. Die Regierung sieht darin nur eine Spaziergangserlaubnis. Von einer Beschränkung auf das Spazieren steht aber nichts drin.