Coronavirus

Maskenpflicht: Regierung verkündet Maßnahmen um 15 Uhr

Bundeskanzler Kurz in Brüssel.
Bundeskanzler Kurz in Brüssel.(c) REUTERS (POOL)
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Es gehe nicht nur um eine Einzelentscheidung, "es werden mehrere Maßnahmen notwendig sein", lässt der Kanzler vorab wissen. Der zentrale Punkt sei das vorbereitete Ampelsystem.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat die Vertagung der Entscheidung über die Maskenpflicht in Österreich wegen seiner Teilnahme am EU-Gipfel in Brüssel verteidigt. Es gehe nicht nur um eine Einzelentscheidung, "es werden mehrere Maßnahmen notwendig sein", sagte Kurz am Dienstag nach dem Gipfel in Brüssel.

Der Regierungschef wird zu Mittag in Wien erwartet, dann soll es ein Treffen mit den übrigen Regierungsmitgliedern geben. Für 15 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) vorgesehen, bei der neue Maßnahmen verkündet werden dürften.

Er habe sich dazu in den vergangenen Tagen intensiv telefonisch ausgetauscht, sagte Kurz vorab. Wichtig sei, dass das vom Gesundheitssystem vorbereitete Ampelsystem zügig fertiggestellt werde. „Das ist der zentrale Punkt, um regional gut auf das Ansteigen von Corona-Infektionszahlen reagieren zu können, damit kein Fleckerlteppich entsteht." Darüber hinaus gebe es noch andere Frage, etwa wie man an der Grenze vorgehe oder mit besonders gehäuften Ansteckungen.

„Die Maske ist ein Thema von vielen, dafür braucht es einfach eine gewisse Abstimmung", sagte Kurz.

Aktuell ergibt Österreich in puncto Maskenbild ein regional unterschiedliches Bild. In der Stadt Salzburg etwa lautet die Vorgabe, in stark frequentierten Amtsgebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch in den beiden Wiener Neustädter Rathäusern, in touristischen Hotspots in Kärnten am Abend (21 Uhr bis 2 Uhr), auf Märkten in Klagenfurt sowie in ganz Oberösterreich an öffentlichen Orten wie Lokalen und Geschäften.

Bundesweit obligatorisch sind Masken in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz) sowie bei Demonstrationen und bei Dienstleistern wie Friseuren, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Chronologie

Am 6. April wurde das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) in heimischen Super- und Drogeriemärkten zur Pflicht erklärt, auch selbstgenähte Masken oder Schals waren erlaubt.Die Bestimmungen wurden bald ausgeweitet.

Mit den ersten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen per 14. April, als kleinere Geschäfte und Baumärkte nach einem "Lockdown" wieder aufsperren durften, galt auch dort das Gebot zu Masken, genauso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mit 2. Mai machten weitere noch geschlossene Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Friseure und Kosmetiksalons auf, mit den gleichen Regeln: Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand von einem Meter.

Mit dem Ende der Pfingstferien fiel die Maskenpflicht an den Schulen, ab 15. Juni wurde das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit dann grundsätzlich stark gelockert. Seit Anfang Juli darf auch das Personal in der Gastronomie wieder "ohne" arbeiten.

(APA/Red.)

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