Die Einreiseregeln strotzen vor Fehlern. Aber warum wurde der Verfassungsdienst nicht rechtzeitig gefragt? Und will die Politik immer wissen, was die dortigen Fachexperten meinen?
Der Bezug einer Unterkunft zur Quarantäne ist von Personen „mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf“. Wie auch immer man Unterschriften verlassen kann. Es sind Schlampigkeiten wie diese, die sich in der neuen Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums finden. 27 Fehler hat der frühere Chef der Präsidialsektion im Kanzleramt, Manfred Matzka, gezählt. Aber wie passiert so etwas, warum wurde der Verfassungsdienst nicht vorab um Hilfe gebeten, und wie geht es legistisch weiter?
Aufgabe des im Kanzleramt sitzenden Verfassungsdienstes ist es, Verordnungen und Gesetzespläne vorab zu prüfen und Fehler zu beseitigen. Im Sozialministerium von Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte man am Dienstag, den Verfassungsdienst bei der Einreiseverordnung nicht vorab eingeschaltet zu haben. Besteht etwa ein Misstrauen gegenüber dem ins Ressort von ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler fallenden Dienst?