Ibiza-Aufarbeitung

U-Ausschuss: Keine Beugehaft für Horten und Graf

Das Bundesverwaltungsgericht sieht die ärztliche Entschuldigung für das Fernbleiben als gerechtfertigt an. Die Neos wollen nun ein Sachverständigengutachten.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Antrag des Ibiza-Untersuchungsausschusses auf Beugestrafe gegen die Kaufhaus-Erbin Heidi Horten und auch gegen Novomatic-Eigentümer Johann Graf abgewiesen. Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an. Die 79-Jährige führt gesundheitlichen Problemen ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen. Auch im Fall Graf stellte das Gericht fest, dass das von ihm übermittelte ärztliche Attest eine "genügende Entschuldigung" für das Fernbleiben darstellte.

Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe ab, heißt es in dem Beschluss, der mit heutigen Tag datiert ist. Der Untersuchungsausschuss hatte den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe damit begründet, dass eine "genügende Entschuldigung" Hortens für ihr Nichterscheinen fehle. Die Abgeordneten argumentierten damit, dass keine akute Erkrankung vorliege und die Geladene keine alternativen Befragungstermine oder alternativen Gestaltungsvorschläge, die auf ihren Zustand Rücksicht nehmen, für die Befragung angeboten habe.

Attest ausreichend

Für das Gericht ist das der Entschuldigung beigelegte fachärztliche Gutachten, das ihr Erkrankungen und Gesundheitsrisiken im Falle ihrer Befragung attestiert, dagegen als Entschuldigung ausreichend. Der Untersuchungsausschuss teile die Einschätzung des Attests offenbar nicht, habe aber kein Gegengutachten in die Wege geleitet, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

Das Gericht hat sich dagegen vom gesundheitlichen Zustand Hortens selbst ein Bild gemacht: "Am 31.07.2020 führte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Vernehmung der Antragsgegnerin und ihres anwaltlichen Vertreters, die gemeinsam per Videotelefonie zugeschaltet wurden, durch. Die Antragsgegnerin wurde kurz zu ihren persönlichen Verhältnissen einvernommen; erkennbar benötigte die Antragsgegnerin beim Aufstehen Hilfe durch eine weitere Person und benutzte einen spezifisch ihren anatomischen Bedürfnissen angepassten Sessel."

Die vorgelegte ärztliche Bestätigung eines in Österreich niedergelassenen Facharztes für Innere Medizin und Kardiologie vom 30.06.2020 attestiert schon längere ambulante wie stationäre Behandlungen durch den ausstellenden Arzt. Von einem Auftreten vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird der Antragsgegnerin in diesem Attest aus medizinischen Gründen dringend abgeraten. (...) "Angesichts dieses Attests vermag sich das Bundesverwaltungsgericht der Bewertung des Untersuchungsausschusses im Antrag auf Verhängung der Beugestrafe nicht anzuschließen, dass die Abwesenheit der Antragsgegnerin nicht unvermeidlich und durch keinen beachtenswerten Grund ausgelöst gewesen sei, insbesondere da keine akute Erkrankung vorliege", so das Gericht.

Wie aus dem der Austria Presse Agentur vorliegenden Beschluss befand das BVwG auch für Graf, dass das von ihm übermittelte ärztliche Attest eine "genügende Entschuldigung" für das Fernbleiben darstellte.

Obwohl die Antragsteller, also die Fraktionen, die Einschätzung der Atteste nicht teilen, hätten sie es laut BVwG aber unterlassen, "weitere Beweise zum Gesundheitszustand" zu ermitteln, wie beispielsweise ein vergleichbares medizinisches Sachverständigengutachten. Die Begründung des Fernbleibens "ohne genügende Entschuldigung" erschöpfe sich aber lediglich in der Feststellung, dass keine akute Erkrankung vorliege. "Das Bundesverwaltungsgericht war aber bei seiner Beurteilung auf den dargebotenen Ermittlungsstand zum Gesundheitszustand des Antragsgegners beschränkt", wie es in dem Beschluss heißt.

Neos wollen Sachverständigengutachten

Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper will nun Sachverständigengutachten einholen, worauf das BVwG explizit hingewiesen hatte. "Wir wollen diesen Weg auf jeden Fall beschreiten und sehen auch keinen Grund, warum die anderen Fraktionen hier dagegen sein sollten", erklärte Krisper. Erst auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens könne seriös beurteilt werden, ob Befragungen der beiden Milliardäre möglich sind.

Zudem verwies Krisper auf eine Stelle im Bescheid, wonach ein medizinisches Gutachten auch klären könne, unter welchen Modalitäten eine Befragung medizinisch vertretbar wäre. Daraus könnten sich entsprechende Anpassungen zum Schutz der Gesundheit von Auskunftspersonen ergeben, so Krisper: "Etwa durch den Wechsel in ein größeres Ausschusslokal oder durch eine Videobefragung." Es sollte jedenfalls nichts ungenutzt gelassen werden, um alle geladenen Auskunftspersonen auch tatsächlich zu hören.

(APA)

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