Auch Markus Brauns Vermögenswerte seien von den Arrestbeschlüssen betroffen.
Im Wirecard-Bilanzskandal sichert sich die deutsche Staatsanwaltschaft Zugriff auf erhoffte Vermögenswerte bei früheren Top-Managern. Die Strafverfolger erwirkten beim Amtsgericht München sogenannte Arrestbeschlüsse in dreistelliger Millionenhöhe bei insgesamt vier Personen und drei Gesellschaften, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Nach Angaben zweier mit dem Vorgang vertrauter Personen ist unter den Managern auch der frühere aus Österreich stammende Vorstandschef Markus Braun, der wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft sitzt. Brauns Verteidiger war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Mit solchen Arrestbeschlüssen versucht die Staatsanwaltschaft, für die Geschädigten des mutmaßlich milliardenschweren Betrugs zu retten, was zu retten ist. Damit dürfen unter anderem Banken Geldbeträge von Konten der Betroffenen nicht mehr auszahlen.
Geldwäsche-Fahnder prüfen 144 verdächtige Vorgänge
Im Wirecard-Skandal prüft die deutsche Anti-Geldwäsche-Einheit FIU mittlerweile 144 Vorgänge, die als relevant für die Vorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister eingestuft werden. Sie teilten sich in 102 Verdachtsmeldungen und 42 sonstige Informationen auf, gab ein Zoll-Sprecher am Montag in Bonn bekannt.
Die Mehrzahl der Verdachtsmeldungen sei der FIU erst nach dem 22. Juni 2020 zugeleitet worden. An diesem Tag hatte Wirecard Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt.
Bis zum 22. Juni hätten der FIU im Rahmen ihrer Analyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwei Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit den ersten Vorwürfen gegenüber Wirecard vorgelegen, sagte der Zoll-Sprecher. Die Meldungen seien bereits im Jahr 2019 an das zuständige Landeskriminalamt Bayern abgegeben worden. Zudem sei die Finanzaufsicht BaFin unterrichtet worden. Die FIU habe insoweit ihr vorliegende relevante Erkenntnisse zu Wirecard unmittelbar weitergeleitet und sei damit ihrem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich nachgekommen.
Seitdem bewerte die FIU im Rahmen einer vertieften Analyseoperation nochmals alle ihr bisher vorliegenden Informationen zu Wirecard - einschließlich der neu bei ihr eingehenden Verdachtsmeldungen im Licht der aktuellen Erkenntnisse. Dabei habe die FIU den Kriterienkatalog der Untersuchung – über ihren gesetzlichen Kernauftrag hinaus – um Bilanzbetrug, Insiderhandel, Marktmanipulation sowie Betrugs- und Untreuevorwürfe erweitert.
Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies - und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren.
(APA)