Der Traum vom Balkon in der Stadt: Meist scheitert es an der Zustimmung
Balkonanbau

Der Traum vom Balkon in der Stadt: Meist scheitert es an der Zustimmung

Altbauwohnungen weisen meist keinen Balkon auf – für viele ein gravierender Nachteil. Welche Möglichkeiten es gibt, sich nachträglich einen anbauen zu lassen und was man dabei beachten sollte.

„Rein statisch ist der nachträgliche Anbau eines Balkons bei Altbauten das kleinste Problem“, sagt Clemens Mayer. Der Architekt beschäftigt sich seit 13 Jahren mit dem Thema Balkon-Nachrüstung. „Wir haben uns mit Easybalkon auf diesen Bereich spezialisiert und verfügen über viel Erfahrung.“

Das größte Problem, mit dem sich Bauwillige konfrontiert sehen, ist die Einholung des Einverständnisses – entweder des Vermieters bei Mietwohnungen oder der anderen Eigentümer bei Eigentumswohnungen. „Interessanterweise ist es bei Mietwohnungen oft einfacher, eine Genehmigung zu bekommen, da ein Balkon letztlich eine Aufwertung des Gebäudes ist“, so die Erfahrung von Mayer.

Keine Eigenmächtigkeiten!

„Ja nicht eigenmächtig bauen“, warnt Wohnrechtsexperte Erwin Bruckner von der Arbeiterkammer. „Ohne Zustimmung erfüllt das den Tatbestand der Besitzstörung. Alle Veränderungen, die die Fassade betreffen, müssen entweder vom Vermieter oder von allen anderen Eigentümern abgesegnet werden. Sagt einer Nein, muss man auf den Balkon verzichten. Auch die Hausverwaltung ist dafür nicht zuständig und kann keine rechtlich bindende Aussage machen.“

Wobei die Höhe dieser Hürde sehr unterschiedlich ist. „Es gibt gute Eigentümergemeinschaften und weniger gute. Bei manchen ist die Zustimmung kein Problem, bei anderen beißt man auf Granit“, weiß Mayer. „Es empfiehlt sich, zuerst den Einreichplan mit dem Architekten zu erstellen, und erst dann zu fragen“, rät Bruckner. Und wenn die Zustimmung verweigert wird? „Dann kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden. Erfahrungsgemäß ist man aber beim Anbau eines Balkons in einem Altbau eher chancenlos, wenn die Zustimmung verweigert wird.“

Auch ist es ein Unterschied, ob man den Balkon straßen- oder hofseitig anbauen möchte. „Straßenseitig ist es wesentlich aufwendiger – nicht bautechnisch, aber man braucht dann die Genehmigungen von einigen Magistratsämtern in Wien. Hofseitig fällt das meistens weg“, erklärt Mayer. Grundsätzlich muss man sich damit aber nicht auseinandersetzen – normalerweise übernimmt das der Architekt. Hat man also glücklich die notwendigen Zustimmungen und den Segen der Behörde, kann man sich auf das Wesentlich konzentrieren: den Balkon. Wie groß? Wie soll er aussehen?

Architekt Caspar Nikolaus Stützle hat sich über die optimale Gestaltung eines nachträglich angebauten Balkons viele Gedanken gemacht, „nicht nur aus Eigeninteresse, dem Wunsch nach einem Freiraum in der Innenstadt, sondern weil ich die Vision einer grüneren und offeneren Stadt habe.“

Für Nachbarn und Stadtbild

Entworfen hat er ein Balkonsystem, den Wienbalkon, der unten abgeschrägt ist und so auch auf die Nachbarn darunter Rücksicht nimmt, denen mit dieser Konstruktion nicht das Licht genommen wird. Und – als besonderes Asset – „der Balkon hat eine Eckbank aus Holz integriert, die die vorhandene Fläche effizienter nutzt, sich besser ins Stadtbild einfügt und somit leichter eine Baugenehmigung für straßenseitige Balkone bekommt. Außerdem bietet der Raum unter der Eckbank Platz für Pflanzentröge.“

Wie groß der Balkon sein darf, ist abhängig von den Grundstücksgrenzen – und der Zustimmung der Behörden. „Unsere Balkone sind an die Gegebenheiten angepasst, daraus ergibt sich der Unterschied der Balkonkonfiguration“, sagt Mayer. „In Zukunft überlegen wir auch, die Gestaltung der Balkone zu übernehmen, da es sich ja meist um eher kleine Flächen handelt, bei denen man sich sehr gut überlegen muss, wie man sie am besten nützt.“

Darüber muss sich Stützle keine Gedanken machen, liefert er sein Balkonsystem doch gleich mit Innengestaltung. Aber auch Länge und Breite sind – so weit erlaubt – wählbar. „Das Modell, mit dem ich mich derzeit beschäftige, ist neun Meter lang und weist verschiedene Ebenen auf, mit einer kleinen Treppe, der Eckbank aus Holz und der Möglichkeit der Bepflanzung.“

Auch Stadtbewohner müssen also nicht auf ihr kleines grünes Glück verzichten – vorausgesetzt, sie haben eine wohlmeinende Eigentümergemeinschaft oder einen einsichtigen Vermieter. Schließlich macht jedes bisschen Grün die Stadt lebenswerter.

Tipp 1

Tipp 2

Tipp 3

Was Sie beachten sollten beim nachträglichen Balkonanbau

Rechtssituation. Unerlässlich ist die Einverständniserklärung der anderen Eigentümer bzw. des Vermieters. Dafür genügt eine Unterschrift auf dem Einreichplan, der in jedem Fall zuvor erstellt werden soll. Darüber hinaus braucht man die baurechtliche Genehmigung. Bei straßenseitigen Balkonen sind mehrere Magistratsämter zuständig.

Konstruktion. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des nachträglichen Anbaus: Hängebalkon, wobei der Balkon mit einem Zugstab abgestützt wird oder Konsolenbalkon, hier wird der Balkon auf eine Konsole gestützt. Die Materialien sind unterschiedlich, abhängig von der Statik, die aber in den meisten Fällen bei Altbauten kein Problem darstellt.

Ablauf. Nach Beratung mit dem Architekten und einem statischen Gutachten wird der Einreichplan erstellt. Damit holt man die Zustimmung der anderen Eigentümer bzw. Vermieter ein. Danach Einreichung bei der Baubehörde. Nach positivem Baubescheid kann die Montage erfolgen. In der Regel erledigt der Architekt die Behördenwege.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2020)

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