Interview

Zadić verteidigt Upskirting-Gesetz: „Man wird im intimsten Bereich verletzt“

Zadić im "Presse"-Interview
Zadić im "Presse"-InterviewDie Presse/Clemens Fabry
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Die Strafdrohung für verletzende Fotos sei nötig, sagt Justizministerin Alma Zadić im „Presse"-Interview. Von einer Sicherungshaft habe sie in der Koalition hingegen nichts mehr gehört. Und Zadić will Flüchtlinge aus Moria aufnehmen: „Ich weiß, wie hilflos man sich fühlt.“

Die Presse: Im Kampf gegen Hass im Netz sollen künftig Richter im Eilverfahren entscheiden. Besteht da nicht die Gefahr, dass eine Entscheidung fällt, ohne dass der Fall genau angeschaut wurde?

Alma Zadić: Wir haben das neue Eilverfahren an das bestehende Mahnverfahren angelehnt, in dem gegen einen Schuldner ein Zahlungsbefehl ohne Verhandlung erlassen wird. Ähnlich ist es hier: Wenn aber jemand meint, das Gesagte sei freie Meinungsäußerung und er werde zu Unrecht zur Zahlung der Gerichtsgebühr (107 Euro) und zur Löschung des Postings verpflichtet, kann er rasch Einspruch erheben. Dann kommt es zu einem normalen Gerichtsverfahren.

Aber auch die schnelle Entscheidung sollte einigermaßen stimmen. Können die Richter den Mehraufwand ohne zusätzliches Personal bewältigen?

Wenn wir ein standardisiertes Formular haben, in dem auch unter Vorlage des Postings klar dargestellt wird, aus diesem Grund sehe ich mich in meiner Menschenwürde verletzt, dann prüft und entscheidet der Richter, ob das plausibel ist oder nicht.

Wenn man in Briefen vernadert wird oder jemand auf dem Dorfplatz gemeine Dinge erzählt, kann man auch in seiner Menschenwürde verletzt werden. Warum gibt es das Eilverfahren nur bei Hass im Netz?

Weil sich das Phänomen bei Hass im Netz exponentiell ausbreitet. Menschen trauen sich im Netz wesentlich mehr, etwas auszusprechen, als am Stammtisch oder auf dem Marktplatz. Das bleibt im Netz und verbreitet sich rasch. Ein Unterlassungsurteil, wie bisher, hingegen dauert und kann teuer werden.

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