Deutschland

Gericht greift in deutsches Beherbergungs-Chaos ein

(c) APA/AFP/THOMAS KIENZLE
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Nächtigungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten in zwei Bundesländern gekippt.

Berlin. Die Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen hatten einen Urlaub in Baden-Württemberg, genauer im Kreis Ravensburg gebucht. Doch sie durften dort nicht ohne negativen Coronatest nächtigen. Also schalteten sie Justitia ein. Und das Verwaltungsgericht kippte nun das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg und später auch gleich in Niedersachsen.

Seit Tagen herrscht Chaos um innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten. In mehreren Bundesländern ist es ihnen untersagt, ohne negativen Coronatest in Hotels zu nächtigen. Auf einem Bund-Länder-Gipfel hatten die Regierenden vergeblich um eine gemeinsame Linie gerungen. Reisende aus Millionenstädten wie Berlin, Köln und München stehen weiter in einigen Bundesländern auf der schwarzen Liste. Die Beherbergungsverbote verwirren viele Deutsche. Sie platzen in die Herbstferien. Und sie belasten die Testkapazitäten.

Zugleich zeigt die Zahl der täglichen Neuinfektionen Handlungsbedarf an. Sie kletterte erstmals über die 6000er-Marke. Bund und Länder schärfen nun die Maßnahmen nach. Dazu zählt, dass in Regionen mit höheren Infektionszahlen eine Sperrstunde um 23 Uhr und eine Beschränkung privater Treffen auf zehn Personen und zwei Haushalte eingeführt wird.

Ab 8. November soll zudem eine fünftägige Quarantänepflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gelten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will weitere Maßnahmen: „Meine Unruhe ist noch nicht weg.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2020)

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