Kontrollen

Corona-Auflagen: Polizei soll auch Arbeitsplatz kontrollieren dürfen

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++ THEMENBILD ++ CORONA: EINKAUFSZENTRUM / HANDELAPA/HELMUT FOHRINGER
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Einem Gesetzesentwurf zufolge soll das Kontrollgebiet der Exekutive ausgeweitet werden. Auch Betriebsstätte, Verkehrsmittel und andere "bestimmten Orte" soll die Polizei zur Kontrolle von Corona-Auflagen betreten dürfen.

Neben den Bezirksverwaltungsbehörden soll künftig auch ausdrücklich die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen vor Ort kontrollieren dürfen - und zwar in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und anderen bestimmten Orten. Das geht aus vorliegenden Gesetzesanträgen von ÖVP und Grünen hervor, die am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt werden. Ebenfalls auf den Weg gebracht wird dort die Möglichkeit, dass auch Sanitäter Corona-Impfungen durchführen dürfen.

Bisher waren laut COVID-19-Maßnahmengesetz nur die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigt, Überprüfung vor Ort durchzuführen. Nun soll im Maßnahmengesetz auch festgeschrieben werden, dass diese Kontrolltätigkeit auch die "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" durchführen können - allerdings nur auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden. Von den Kontrollen jedenfalls nicht umfasst ist der private Wohnbereich, dieser ist von der Definition der "bestimmten Orte" laut Maßnahmengesetz grundsätzlich ausgenommen.

Sanitäter sollen impfen dürfen

Eine weitere Neuerung betrifft die Vorbereitung der Corona-Impfstrategie: Mit der Erlaubnis für Sanitäter, künftig Corona-Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, soll sichergestellt werden, dass eine große Anzahl von Personal zur Verfügung steht. Die Durchführung der Impfung muss jedenfalls unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, außerdem sollen Sanitäter nur dann impfen dürfen, wenn sie über mindestens 2.000 Stunden Erfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre verfügen und eine entsprechende Schulung erhalten haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Impfungen in "strukturierten Einrichtungen" wie z.B. Impfstraßen im Auftrag der Landessanitätsbehörde stattfinden. Und Sanitäter werden nur bei Erwachsene eine Corona-Impfung durchführen dürfen, da bei Kindern eine "spezifische Expertise" erforderlich sei, heißt es im Entwurf.

(APA)

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