Corona-Maßnahmen

Wenn Anwälte und Richter die Regierung „aufklären“

Maskenpflicht, Freitesten, Abstandsregeln – was ist rechtens, was nicht?
Maskenpflicht, Freitesten, Abstandsregeln – was ist rechtens, was nicht?(c) APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Die türkis-grünen Corona-Verordnungen würden Grund- und Freiheitsrechte beschneiden und den Rechtsstaat bedrohen, warnen zwei juristische Initiativen – die jedoch für ihre Aktivitäten mitunter selbst Kritik ernten.

Wien. Maskenpflicht, Freitesten, Abstandsregeln, Impfzwang – was ist rechtens, was nicht? Fragen, die Anwälten aktuell zuhauf gestellt werden. „Die Bürger sind verunsichert, finden sich im Verordnungsdschungel, der mit dem Coronavirus aufgekommen ist, nicht zurecht“, sagt Rechtsanwalt Michael Brunner. Um das zu ändern, hat er im Oktober die „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ gegründet, eine Initiative, die in wenigen Wochen von sieben auf 23 Mitglieder angewachsen ist. Ihr Ziel: „Den Rechtsstaat so weit wie möglich wieder herzustellen“, denn: „Seit dem Frühjahr übt sich die Regierung darin, Grund- und Freiheitsrechte zu beschneiden.“

Das sei kein plakativer Vorwurf, um Schlagzeilen zu generieren, vielmehr ein Umstand, den letztlich auch der Verfassungsgerichtshof  bestätigt habe: „Im Juli und im Oktober wurden wesentliche Bestimmungen der Coronaverordnungen für gesetzwidrig erachtet“, verweist Brunner auf die Erkenntnisse der Höchstrichter, die etwa den von Türkis-Grün in Lokalen vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen als rechtswidrig erachtet hatten. Ebenfalls gekippt wurde das Betretungsverbot öffentlicher Orte – sowie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung angeordnet. „Davon fehlt aber jede Spur“, sagt Brunner. „Die Verordnungserlassungsakte, in denen begründet werden muss, auf welcher Basis Entscheidungen getroffen werden, sind leer“, kritisiert er. „Es wurden also Verordnungen erlassen, ohne evidenzbasierter Faktenlage.“


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