Justiz

Beatmungsschlauch gezogen: Mordprozess gegen Wienerin wird wiederholt

Eine 54-Jährige war im ersten Rechtsgang zu drei Jahren teilbedingtverurteilt worden. Der OGH hob im Vorjahr das Urteil des WienerLandesgerichts allerdings auf.

Am Dienstag wird am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen eine 54-jährige Frau wiederholt, die im April 2018 das Leben ihres im Sterben liegenden Lebensgefährten im Wiener AKH vorzeitig beendet hatte, indem sie den Beatmungsschlauch, eine Magensonde sowie den zentralen Dialysekatheter entfernte. Die Frau war im Oktober 2019 unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts wegen Mordes zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob im Vorjahr allerdings das Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an, weil sich das Erstgericht nicht mit der Frage in Richtung Totschlag befasst habe. Die Angeklagte hatte sich mit Tötung auf Verlangen verantwortet. Sie erklärte, sie habe "den Anblick von Willy nicht mehr ertragen" und ihn "nicht so leidend" sterben sehen können. Der 70-Jährige - von einem schweren Herzleiden, einer Herzoperation, COPD und zwei Nierentransplantationen gezeichnet - soll seiner Partnerin im Vorfeld das Versprechen abgenommen haben, ihn von seinem Leiden zu erlösen, sollte es mit ihm zu Ende gehen, hatten die Verteidiger Gunther und Daniel Gahleithner argumentiert.

(APA)

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