Österreich nimmt Patienten aus Portugal auf. Wie passt das mit der Warnung vor dem Zusammenbruch der Spitalsversorgung zusammen? Und darf man die gesetzlich darauf fußenden Kontaktverbote noch aufrechterhalten?
Seit Anfang November gelten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Covid-19-Maßnahmengesetz. Es erlaubt eine Verordnung dazu jedoch nur, wenn die medizinische Versorgung Österreichs sonst vor dem Zusammenbruch stünde. Wie aber passe das mit der Ankündigung Österreichs, nun auch Covid-Patienten aus Portugal aufzunehmen, zusammen, fragt ein „Presse“-Leser. Wie berechnet man also tatsächlich diese Gefahr der Überlastung, und wie lang kann es rechtmäßig sein, die Ausgehbeschränkungen fortzusetzen?
1. Wann genau darf es Ausgangsbeschränkungen geben?
Laut Gesetz nur, „sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. „Unerlässlich“, sei eine scharfe Formulierung im Gesetz, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck. „Nur weil nicht jeder die beste medizinische Versorgung mehr bekommen kann, ist es aber noch kein Zusammenbruch des Gesundheitssystems“, analysiert der Professor im Gespräch mit der „Presse“.