Coronamaßnahmen

Öffentliche Gottesdienste ab Sonntag wieder möglich

Archivbild vom Wiener Dompfarrer Toni Faber bei einer Messe im Stephansdom kurz nach dem ersten Lockdown im Frühling 2020.
Archivbild vom Wiener Dompfarrer Toni Faber bei einer Messe im Stephansdom kurz nach dem ersten Lockdown im Frühling 2020.APA/STEPHAN SCHÖNLAUB
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Die Regierung lockert die Coronaregeln auch für Religionsgemeinschaften. Allerdings gilt auch hier: ein Mindestabstand von zwei Metern muss eingehalten und FFP2-Masken müssen getragen werden.

Die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten ist ab kommenden Sonntag wieder möglich. Darauf haben sich Kultusministerin Raab (ÖVP) und Vertreter der Religionsgemeinschaften Dienstagabend geeinigt. Allerdings gelten auch hier erhöhte Schutzmaßnahmen: So muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und FFP2-Masken getragen werden, lautet die Vereinbarung.

Auch die bereits bewährten Sicherheitsmaßnahmen sollen bei den öffentlichen Gottesdiensten wieder gelten, hieß es in der Aussendung des Ministeriums. So muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden, Gemeinde- und Chorgesänge werden ausgesetzt. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Kultusministerin Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie den Gläubigen selbst für das "Durchhalten" während des Lockdowns: "Ich bin mir bewusst, dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt und bin daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind." Mit den neuen Schutzmaßnahmen stelle man gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet.

(APA)

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