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Die Opposition will Minister anklagen können

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VFGH(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Ministeranklage gibt es nur auf dem Papier. Die SPÖ fordert sie nun als Minderheitsrecht. Die Grünen sind gesprächsbereit, warnen aber vor Inszenierungen.

„Wir sind dafür, dass die Ministeranklage ein Recht der parlamentarischen Minderheit wird“, erklärte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried am Mittwoch auf Anfrage der „Presse“. Angesichts „der Performance dieser Regierung“ brauche es mehr Kontrollrechte. Am Donnerstag will Leichtfried seine Pläne auch in einer Pressekonferenz vorstellen. Der Anlass: Die Sozialdemokraten erwägen eine Ministeranklage von Margarete Schramböck (ÖVP) wegen ihres „Kaufhaus Österreich“. Aber auch rund um die Abschottung Tirols war zuletzt diskutiert worden, wann man einen Landeshauptmann anklagen könnte, wenn er nicht auf die Bundesregierung hört. Wozu aber ist eine Ministeranklage gut und was spricht für bzw. gegen eine Neugestaltung dieses Instruments?

1. Wer entscheidet über eine Ministeranklage und wer wird verurteilt?

Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er kann bestimmen, dass ein Minister sein Amt verliert, wenn er in dieser Funktion das Recht schuldhaft verletzt hat. Im schlimmsten Fall kann der Verurteilte sogar sein Wahlrecht eine Zeit lang verlieren. Bei milderen Verstößen kann der VfGH auch ohne Sanktion aussprechen, dass Gesetze gebrochen wurden. Und nicht nur Minister, auch etwa der Bundespräsident oder Landeshauptleute können beim VfGH angeklagt werden. Eine strafrechtliche Anklage ist unabhängig vom Verfahren vor dem VfGH zu sehen.

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