Soziale Medien

Eine Hausdurchsuchung macht noch keinen Korrupten

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die ÖVP will Leute klagen, die Minister Blümel diskreditieren. Wie viel Kritik an Politikern ist erlaubt, was droht bei Überschreitung?

„Korruptes A . . .“, „korrupte Partei“ oder „Blümel, du Verbrecher“. Wegen solcher in sozialen Netzwerken geposteter Texte prüfe man Klagen, heißt es aus der ÖVP. Auch das Innenministerium erwägt nach dem verbalen Angriff eines Twitter-Users rechtliche Schritte. Aber wie viel Kritik müssen sich Politiker gefallen lassen? Und was droht jenen, die die Grenze überschreiten?

Gerade in der politischen Auseinandersetzung erlauben Gerichte viel. Doch es gebe Grenzen, wie Thomas Höhne, Wiener Rechtsanwalt und Experte für Persönlichkeitsrechte, gegenüber der „Presse“ betont: „Verbrecher kann man jemanden erst nennen, wenn er wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde.“ Selbst wenn ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt werde, reiche das also für diesen Vorwurf nicht aus. Ebenso wenig dürfe man ihn wegen der Hausdurchsuchung als „korrupt“ bezeichnen.

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