Zivilverfahren

Rapper Bushido und Berliner Clanchef haben noch Rechnung offen

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Mit der Forderung von 200.000 Euro sei er nicht einverstanden, so Rapper Bushido.

Rapper Bushido und sein Ex-Geschäftspartner Arafat A.-Ch. streiten bis heute um eine Rechnung aus dem Frühjahr 2018. Mit der Forderung von 200.000 Euro sei er nicht einverstanden, keiner der Beträge habe "irgendeinen Bezug", jetzt warte er auf einen Termin in dem Zivilverfahren, sagte Bushido am Mittwoch als Zeuge im Strafprozess gegen den Berliner Clanchef und drei seiner Brüder vor dem Landgericht. Die Rechnung sei nach der Trennung von seinem Manager gestellt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das zivilrechtliche Verfahren ausgesetzt, der Ausgang des Strafverfahrens solle abgewartet werden. Er habe noch weitere Zivilverfahren, so Bushido.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Clanchef (44) und den Brüdern Straftaten gegen Bushido vor, nachdem der Musiker 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Manager aufgelöst habe. Dieser habe dies nicht akzeptieren wollen und eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an Bushidos Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, im Jänner 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Der 42-jährige Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, ist auch Nebenkläger. Seit mehr als fünf Monaten wird er als Zeuge befragt. Dem 44-jährigen Hauptangeklagten werden Beleidigung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auf eine ironische Bemerkung des Vorsitzenden Richters, der Hauptangeklagte wolle ja nicht mit ihm reden, sagte der Angeklagte: "Alles zu seiner Zeit."

(APA/dpa)

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