Meinl bietet Anlegern, die beim Kurscrash von Meinl European Land Geld verloren haben, einen Vergleich. Meinl will sich dann an Anlageberatern schadlos halten, was durch eine Unterschrift der Anleger verhindert würde.
Die Meinl Bank will sich einige der tausenden Klagen, mit denen sie wegen des Kurscrashes bei ehemaligen Meinl European Land (MEL) konfrontiert ist, mit einem außergerichtlichen Vergleich vom Hals schaffen. Das Geldhaus hat ja rund 6000 Kleinanlegern ein entsprechendes Angebot gemacht. Diese müssen, so sie es annehmen, ihre Klagsanssprüche gegen Berater oder sonstige Dritte an die Meinl Bank abtreten. Die Bank nämlich will dann gegen MEL-Vermittler vor Gericht ziehen. Jene, behauptet die Meinl Bank, versuchten jetzt offensichtlich, "sich aus der Verantwortung zu stehlen", weil sie vor Schadenersatzforderungen Angst hätten. Gefahr in Verzug sieht das Geldhaus durch ein Schreiben eines Berufshaftpflichtversicherers für Finanzberater.
Die "Höher Insurance Services KEG", eine Repräsentantin von Lloyds in Österreich, empfiehlt darin ihren Versicherungsnehmern, den Beratern, sich von ihren vergleichswilligen Kunden bestätigen zu lassen, korrekt über die Risiken des MEL-Papiers aufgeklärt worden zu sein - "um sich und uns Ärger zu ersparen". "Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Es erleichtert Ihnen und uns die Abwehrarbeit, unabhängig davon, dass Sie dafür bei uns Deckung für derartige Regressklagen besitzen", schreibt Höher.
"Unfassbares Vorgehen"
Wenn Anleger dieses Formular unterschreiben, sei eine wichtige Grundlage für den Vergleich nicht erfüllt, warnte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung am Mittwoch. Denn das Geldhaus könne sich dann nicht mehr an den Beratern schadlos halten. Für Weinzierl ist das Höhner-Schreiben ein "unfassbares Vorgehen, gegen das die Aufsichtsbehörde sofort einschreiten müsste".
Die Meinl Bank will für den Vergleich mit rund 6.000 Kleinanlegern mehr als 18 Mio. Euro springen lassen, davon sollen 12 Mio. Euro an 5.000 Mitglieder der Arbeiterkammer gehen. Auch die AK "kritisiert den Versuch von Haftpflichtversicherungen oder Finanzdienstleistern, von Anlegern solche Erklärungen zu verlangen".
Indes macht sich auch der Fachverband der Finanzdienstleister Gedanken über Anlegerklagen gegen seine Mitglieder. Seit geraumer Zeit, schrieb der Verband vergangene Woche an seine Mitglieder, schließe sich die Meinl Bank Prozessen wegen vermuteter Fehlberatung beim Verkauf von MEL-Papieren als Nebenintervenientin an. Die Meinl-Anwälte träten dabei "besonders markant in Erscheinung und versuchen, teilweise mit hohem Erfolg, die Berater mit ihrem Produktdetailwissen als nicht ausreichend informiert darzustellen", heißt es in der Mitteilung, die der APA vorliegt. Es gelte daher, "die Informationsasymmetrie zwischen Berater und Meinl zu verringern".
(APA)