Corona

Neue Regeln für Ausreise aus Radstadt und Bad Hofgastein

Neu ist ab Mittwoch auch eine Ausnahme von der Testpflicht bei "unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen".
Neu ist ab Mittwoch auch eine Ausnahme von der Testpflicht bei "unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen".APA/EXPA/MARTIN HUBER
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Personen ab zehn Jahren müssen bei der Ausreise einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Durchreisende, den Güterverkehr oder bei Behördenterminen.

Für die Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Pongau ist seit Freitag für zwei Wochen bis vorerst 18. März, 24.00 Uhr, eine Ausreisebeschränkung in Kraft. Ab Mittwoch gelten neue Bestimmungen. Demnach müssen bereits Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, welche die Gemeinde verlassen wollen, einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es nicht nur für Durchreisende, sondern auch für den Güterverkehr.

Bisher mussten auch Lieferanten einen negativen Coronatest vorweisen. Neu ist ab Mittwoch auch eine Ausnahme von der Testpflicht bei "unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen", wie das Land Salzburg am Montag gegen Abend in einer Aussendung mitteilte. Dies beinhalte auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.

Weiters ist ein vorgelegter PCR-Test jetzt 72 Stunden lang gültig, bisher waren es 48 Stunden. Ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Covid-19-Infektion ist allerdings der neuen Regelung zufolge nur noch für drei statt bisher sechs Monate gültig. Die Testpflicht bestand bisher für Personen ab vollendetem 15. Lebensjahr, ab Mittwoch ist es auf das vollendete 10. Lebensjahr herabgesetzt.

Hohe Sieben-Tages-Inzidenz

Die Ausreisebeschränkung für die beiden Pongauer Gemeinden wurde wegen gestiegener Neuinfektionen eingeführt. Die Gemeinden wiesen Anfang vergangener Woche eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1042 beziehungsweise 1168 auf. Mit den verschärften Maßnahmen sollen die Zahlen gesenkt werden. Die Ausfahrtkontrollen sind bisher offenbar ohne großen Probleme verlaufen. Die Ausreisetests basieren auf einem Erlass des Gesundheitsministeriums für Gebiete, die eine besonders hohe Sieben-Tages-Inzidenz bei Corona-Neuinfektionen aufweisen.

(APA)

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