Sollte sich ein kausaler Zusammenhang der Impfung mit Komplikationen erweisen, müssten letztlich die EU-Staaten dafür aufkommen.
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Wien. Als zu Jahresbeginn Kritik an der EU-Kommission laut wurde, weil sie mit dem Pharmakonzern AstraZeneca keine Zusagen für die Lieferung bestimmter Mengen ihres Corona-Impfstoffs vereinbart hätte, sondern nur ein „Bemühen“, machte sie den Vertrag zum Nachweis des Gegenteils öffentlich. Dabei traten unter geschwärzten Passagen Teile einer Zusage der EU zutage, dem Konzern künftig Schadenersatzzahlungen an Impfgeschädigte samt allfälliger Prozesskosten zu ersetzen. Ähnliches findet sich in den – ebenfalls teilweise veröffentlichten – Verträgen mit den Mitbewerbern Curevac und Sanofi. Die EU und ihre Mitgliedsländer federn also zumindest manchen Herstellern das unternehmerische Risiko für mögliche Impfschäden und verbundene Entschädigungen vertraglich ab. Warum?
Bisher hat die EU-Kommission, gestützt auf Untersuchungen der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), die Corona-Impfstoffe von AstraZeneca und anderen Herstellern für die EU zugelassen. Mittlerweile hört man über verschiedene Impfstoffe von Impfreaktionen, Nebenwirkungen, körperlichen Unverträglichkeiten und sonstigen Symptomen. Vereinzelt sind nach Impfungen auch Menschen verstorben. Während andere Staaten die AstraZeneca-Impfung aussetzen, hält Österreich wegen des Überwiegens der Vorteile gegenüber möglichen Risken daran fest.