Klima

Deutsche Pläne zu CO2-Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern

Thermostat eines Heizkoerpers
Thermostat eines Heizkoerpers(c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com)
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Deutschen Regierungskreisen zufolge soll der Heizkosten-Aufschlag ab 2022 zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Die CDU kritisiert die Kostenverteilung für die neue CO2-Abgabe.

Der Heizkosten-Aufschlag durch den CO2-Preis kann in Deutschland ab nächstem Jahr zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Die beteiligten Ministerien von Union und SPD einigten sich am Montagabend nach längerer Debatte auf Details des Projekts, wie die Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen erfuhr. Das Vorhaben soll nun am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Danach müssen sich Vermieter zur Hälfte an den Mehrkosten durch die CO2-Abgabe beteiligen, was auch für Gewerbemieten gilt. Zudem bekommen Mieter mit eigenen Gas- oder Heizöl-Liefer-Verträgen das Recht, sich die Hälfte der Mehrkosten vom Vermieter erstatten zu lassen. Das Gesetz, dessen Entwurf Reuters vorliegt, soll ab Jänner 2022 gelten und ist zunächst bis Ende 2024 befristet.

Noch am Montagabend sah es so aus, dass das Vorhaben insgesamt scheitern könnte. Regierungs- und Koalitionskreisen zufolge gab es vor allem in der Union erheblichen Widerstand. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellte demnach zunächst drei Bedingungen: Der Anteil der Vermieter sollte auf 100 Euro im Jahr begrenzt werden, die Regelung nur für zwei Jahre gelten und nicht für Bestands- sondern nur für Neubauten.

Gerade die letzte Bedingung galt bei den Sozialdemokraten als Aus für die Aufteilung, da Altbauten nicht nur die Masse der Gebäude sind, sondern auch wegen meist schlechter Isolation die höchsten Heizkosten verursachen. Im Laufe des Montagabends lenkte das Wirtschaftsministerium ein. Einzig am Entwurf geändert wurde, dass die Regelungen nun bis Ende 2024 statt wie zunächst geplant bis Ende 2025 gelten.

Gesetz soll noch im Juni verabschiedet werden

Im Kabinett wird nun eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, die dem Bundestag zugeleitet wird und der das Gesetz formal auf den Weg bringt. Dies verkürzt das Verfahren, so dass das Gesetz noch im Juni vom Parlament verabschiedet werden kann.

Seit Anfang des Jahres wird in Deutschland ein Preis auf den CO2-Ausstoß von Sprit, Gas oder Heizöl erhoben, der über die Jahre deutlich steigen soll. Da Mieter keinen Einfluss auf eine Entscheidung zur energetischen Sanierung ihrer Wohnungen haben und Vermieter die Mehrkosten bisher an sie vollständig weiter geben können, hatten sich die Minister auf die Aufteilung verständigt. Ziel des CO2-Preises ist es, dass weniger fossile Energien genutzt und mehr in Klimaschutz investiert wird. Das Justizministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf für eine durchschnittliche 140 Quadratmeter-Wohnung mit 165 Euro Mehrkosten im Jahr. Das Wirtschaftsministerium wollte sich nicht zu den Verhandlungen äußern, das federführende Justizministerium war am Abend nicht zu erreichen.

(APA)

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