Das viel bejubelte „Shell-Urteil“ setzt die Gewaltenteilung außer Kraft.
„Meilenstein", haben sie das Urteil eines holländischen Bezirksgerichts genannt, das den Energieriesen Shell zu einer deutlichen Verschärfung seiner Klimaschutzbemühungen verdonnert – und ihn gleich auch noch für die Emissionen seiner Zulieferer und Kunden verantwortlich gemacht hat.
Nicht, dass das grundsätzlich keine Berechtigung hätte: Bei manchen Konzernen läuft die Abwendung von der Fossilwirtschaft tatsächlich recht zäh. Aber: Hier konkrete Maßnahmen und Ziele vorzuschreiben, kann ja nicht Aufgabe von Bezirksrichtern sein. Das ist das ureigenste Betätigungsfeld des Gesetzgebers.