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Bundestag sagt Ja zu Gesetz für Lieferketten

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Firmen sollen ihre Zulieferer stärker überprüfen.

Berlin. Der deutsche Bundestag hat das umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Das Vorhaben hatten vor allem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) vorangetrieben. In der namentlichen Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 sprachen sich dagegen aus, 59 enthielten sich.

Müller sagte am Freitag, das Gesetz sei gegen starken Lobbydruck zustande gekommen. Unternehmen befürchten nun einen größeren bürokratischen Aufwand. Die Industrie begrüßte, dass eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ausgeschlossen worden sei. Das gibt ihnen, Experten zufolge, Rechts- und Planungssicherheit.

Große Unternehmen in Deutschland werden nun ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Es gilt zunächst für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Das sind nach Angaben aus der Koalition über 925 Betriebe. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten einbezogen werden, was rund 4800 Firmen wären.

Angst vor mehr Bürokratie

Laut Ifo-Institut fürchten 43 Prozent der Industriebetriebe negative Auswirkungen durch mehr Bürokratie oder Dokumentationspflichten. Auch der Großhandel sei skeptisch, sagte Ifo-Expertin Lisandra Flach. Es könne auch indirekte Auswirkungen geben, etwa durch Preiserhöhungen. Den geringsten Effekt erwarteten Dienstleister, wohl aufgrund geringerer globaler Verflechtungen.

Der Industrieverband BDI betonte, vor allem für Mittelständler werde das Gesetz eine große Herausforderung. Als unverhältnismäßig hoch empfindet man die Sanktionen. „Für Unternehmen entstehen unkalkulierbare Risken“, so BDI-Lobbyist Joachim Lang. Richtig sei, dass Unternehmen nur für eigene Aktivitäten in der Lieferkette haftbar seien, nicht für diejenigen unabhängiger Geschäftspartner. (Reuters)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2021)

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