Begehrt von Mag. Thomas Drozda zu seiner Bestellung zum kaufmännschen Geschäftsführer der Burgtheater GesmbH.
Sie berichten in einem seit 11. 6. 2021 unter https://diepresse.com/5992591/burg-drama-prolog-der-regisseur-thomas-drozda unter der Überschrift „Burg-Drama, Prolog. Der Regisseur: Thomas Drozda“, dass ich bei der Ausgliederung des Burgtheaters aus der Staatsverwaltung (1999) ohne Ausschreibung bestellt worden wäre.
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig.
Ich wurde aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung in der Wiener Zeitung vom 17. 1. 1998 zum kaufmännischen Geschäftsführer der Burgtheater GesmbH bestellt.
Anmerkung der Redaktion
Medienrecht, Medienpflicht
Mag. Drozda und das Medienrecht zwingen uns zu einer Gegendarstellung. Wir haben einen Rechnungshof-Bericht missverstanden. Drozda ist also 1999 nicht ohne Ausschreibung kaufmännischer Burg-Direktor geworden – wiewohl nicht vorgeschrieben, gab es eine. Aber er ist schon im September 1998 ohne Ausschreibung mit freiem Dienstvertrag engagiert worden. Die interessante RH-Feststellung, dass die Ausschreibung seiner Vertragsverlängerung 2002, wiewohl mittlerweile Pflicht, unterblieben sei, bleibt hingegen unwidersprochen.