Die Höchstrichter hoben ein „Lebenslang“-Urteil auf. Denn die Obfrau der Geschworenen machte Fehler.
Weil sie ihre drei Kinder mit einem Kopfpolster erstickt hatte, war eine gebürtige Nepalesin vom Straflandesgericht Wien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aber kippte nun das im März dieses Jahres von der Unterinstanz verkündete Urteil wegen Mordes. Denn die Obfrau der Geschworenen hatte einen Fehler gemacht. Für die der Tötung geständige Mutter birgt das neue Chancen.
Denn die Verteidigung hatte im Prozess darauf plädiert, die Mutter mangels Schuldfähigkeit nicht zu bestrafen, sondern sie nur in eine Anstalt einzuweisen. Aus dieser könnte sie, wenn sie für gesund befunden wird, wieder leichter herauskommen. Die Geschworenen aber waren zum Schluss gekommen, dass die Frau schuldfähig war. Das Urteil lautete daher lebenslange Haft plus Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. In der Schuldfrage waren sich die Geschworenen mit acht zu null Stimmen einig.