Warschau kündigt an, die vom EuGH beanstandete Disziplinarkammer aufzulösen – allerdings nicht umgehend, wie von den EU-Richtern angeordnet, sondern „in den kommenden Monaten“.
Brüssel/Warschau. Das Ringen um die Rechtsstaatlichkeit in Polen folgt dem gewohnten Schema. Nachdem die Regierung in Warschau Montagabend schriftlich mitgeteilt hat, wie sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Disziplinarkammer für polnische Richter umzusetzen gedenkt, war am Dienstag die EU-Kommission an der Reihe. Der Inhalt des Schreibens aus Warschau werde gründlich analysiert, ließ der für Justizangelegenheiten zuständige Kommissar, Didier Reynders, wissen.
Mitte Juli hatte der EuGH festgestellt, dass die 2018 beim Obersten Gericht angesiedelte Disziplinarkammer mit dem EU-Recht unvereinbar sei, weil sie die Unabhängigkeit der polnischen Justiz untergrabe – die (politisch besetzte) Kammer kann nämlich Richter und Staatsanwälte abstrafen. Außerdem forderten die Luxemburger Höchstrichter Polen auf, die Disziplinarkammer umgehend zu suspendieren.