Abgeschobene Zwillinge können zurück nach Österreich

Abgeschobene Zwillinge koennen zurueck
Abgeschobene Zwillinge koennen zurueck(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Die achtjährigen Mädchen und ihr Vater können über ein humanitäres Visum wieder aus dem Kosovo einreisen. Die Mutter liegt in Wien im Spital.

Im Fall der Anfang Oktober in den Kosovo abgeschobenen Zwillinge hat das Innenministerium die Bescheide des Magistrats Steyr aufgehoben, aufgrund deren die Familie Komani Österreich verlassen musste.

Die derzeit in Wien in Spitalsbehandlung befindliche Mutter kann somit zumindest fürs erste bleiben. Dem Vater und den zwei achtjährigen Mädchen wird die Möglichkeit geboten, über ein humanitäres Visum aus dem Kosovo wieder einzureisen.

Noch am Wochenende haben Innenministerium, Magistrat Steyr und oberösterreichische Sicherheitsdirektion darüber gestritten, wer eigentlich für die Abschiebung verantwortlich war (Mehr: "Gegenseitige Schuldzuweisungen").

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hat ihre Vorgangsweise nun damit begründet, dass der Abschiebebescheid des Magistrats Steyr mangelhaft gewesen sei. Es sei bloß auf eine negative Stellungnahme der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion verwiesen worden. Ein weiterer Grund, warum die Komanis in Österreich kein humanitäres Bleiberecht erhalten, wurde jedoch nicht angegeben.

Wann Vater Komani und die beiden Mädchen wieder nach Österreich kommen können, hängt nun vom Tempo der kosovarischen und österreichischen Behörden ab. Fekter geht aber davon aus, dass dies recht schnell möglich sein sollte, wenn die Familie von ihren Beratern unterstützt wird.

Keine Entscheidung über dauerhaften Verbleib

Ob die Familie letztlich dauerhaft in Österreich bleiben kann, ist damit noch nicht entschieden. Da die Mutter derzeit in Wien im Spital liegt, wird nun das Wiener Magistrat einen humanitären Aufenthaltstitel prüfen.

Beim Vater und den beiden Mädchen ist die Lage ein wenig komplexer. Zunächst muss überhaupt ein humanitäres Visum für eine Einreise vom Kosovo aus genehmigt werden, wovon allerdings auszugehen ist. Bei einer Wiedereinreise würden wohl auch die übrigen Komani-Bescheide aus Steyr aufgehoben und ein neues Verfahren in Wien eingeleitet.

Der Bescheid, der nun vom Innenressort nach einer Berufung der Komanis aufgehoben wurde, bezieht sich im Wesentlichen auf das Niederlassungsverfahren. Das Asylverfahren der Komanis ist schon längst rechtskräftig negativ abgeschlossen. Mutter und Töchter erhielten 2006 ihre negativen Bescheide, der Antrag des Vaters wurde vom Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2009 letztinstanzlich abgewiesen.

Fekter verteidigt Rechtslage

Die Innenministerin verteidigte die Gesetzeslage an sich: "Es ist ein gutes Gesetz, wenn es auch gut vollzogen wird." Dies sei im Fall Steyr nicht geschehen, deshalb die Aufhebung des Bescheids. Für Fekter ergibt sich aus dieser "falschen" Entscheidung in Oberösterreich auch ein Beleg dafür, wie wichtig die Einrichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration ist, durch das eine einheitliche Vorgangsweise bundesweit garantiert werde. Das entsprechende Bundesamt soll morgen vom Ministerrat beschlossen werden.

Dass sie selbst nun ihre bisher harte Linie in Fremden-Angelegenheiten ändert, bestritt Fekter: "Das Innenministerium ändert den Kurs nicht." Recht müsse Recht bleiben.

Rückkehr der Zogajs in Aussicht

Während die Komaniswieder unmittelbar vor der Tür stehen, könnten sich die Grenzen auch für die Zogajs in Bälde wieder öffnen. Die kosovarische Familie hat die notwendigen Dokumente zusammen und wird in den nächsten Tagen die Visa für die Wiedereinreise beantragen.

(APA)

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