Apple geht in Berufung gegen Urteil in App-Store-Prozess

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Epic Games und jetzt auch Apple. Beide Unternehmen gehen im Prozess um den App Store und die eingehobene Kommission in Berufung.

So einfach will es Apple den Entwicklern also doch nicht machen: Der iPhone-Konzern geht in Berufung und verzögert damit die Umsetzung eines Gerichtsurteils, dass App-Entwicklern ermöglicht, direkt an die Nutzer zu verkaufen. Und Apple geht dann leer aus und kann nicht mehr bis zu 30 Prozent an jeder Transaktion mitverdienen. In dem Schreiben wird freilich anders argumentiert: Man ortet einen Schaden für den Verbraucher und sieht Integrität der App-Store-Plattform bedroht, wie aus am Wochenende veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht. Damit geht wie erwartet der Streit zwischen Apple und Epic Games in die nächste Runde, denn auch der Spielehersteller Epic Games ("Fortnite") ging bereits in Berufung.

Epic ging bereits in Berufung dagegen - und Apple nun auch. Der US-Konzern hatte sich in dem Prozess weitgehend durchgesetzt. Doch die Richterin entschied auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten dürfe, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Diese Änderung soll dem Urteil zufolge am 9. Dezember greifen, Apple fordert, dass sie vorerst ausgesetzt wird.

Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter - wie etwa virtueller Artikel in Spiele-Apps - grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.

Ein Streit - zwei Blickwinkel

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers kam in dem Verfahren zu dem Schluss, dass Apple berechtigt sei, eine Kommission in seinem App Store zu verlangen. Und sie lehnte auch Epics Forderung nach einer Öffnung der Plattform für andere App Stores ab. Sie sah aber eine Wettbewerbsverletzung darin, dass Apple Entwicklern verbot, Nutzer auf günstigere Kaufmöglichkeiten anderswo zu verweisen. Deshalb dürfe Apple die App-Macher nicht daran hindern, entsprechende Links und Buttons zu platzieren.

Darüber, wie diese Entscheidung ausgelegt werden kann, zeichnet sich nun Streit ab. Apple warnt, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahl-Abläufe hinter die Links packen wollten. Dadurch könnten böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.

(bagre/APA)

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