Telekommunikation

TKG-Novelle beschlossen: Gigabit-Ausbau, Abschlagszahlung bei Kündigungen - Routerzwang

Wirtschaft pocht auf "Augenmaß" bei der Abgeltung für die Verlegung von Leitungen.

Es sind einmal mehr ambitionierte Ziele, die man sich gesetzt hat. Nach knapp zwei Jahrzehnten bekommt das Telekommunikationsgesetz eine Auffrischung.  Der Nationalrat hat heute die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Zentrale Punkte: Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030, ein einheitliches öffentliches Warnsystem im Katastrophenfall. Hier bekommt die SMS wieder eine gewichtigere Rolle. Doch es gibt auch Kritik. Vor allem bei den Mobilfunktarifen oder der Beibehaltung des Routerzwangs. 

In den kommenden Wochen werde es darum gehen, die zahlreichen Verordnungen zu begleiten, damit gerade die Abgeltungen für die Verlegung von Leitungen mit Augenmaß umgesetzt werden, so Gerhard Haidvogel, Obmann des Fachverbandes Telekom-Rundfunk in der Wirtschaftskammer. Die Telekomfirmen zeigten sich mit der Novelle zufrieden.

"Dass die Leitungsrechte für Internetprovider im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf nun fairer geregelt sind, erleichtert unseren Mitgliedern den österreichweiten Ausbau mit gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur und damit die Sicherstellung der Ziele der Breitbandstrategie 2030", so Harald Kapper, Präsident der Internet Service Provider. In der Novelle wurde die gemeinsame Nutzung von Sendemasten vereinfacht.

Ursprünglich hätte die Novelle im Frühjahr des heutigen Jahres umgesetzt werden sollen - immer noch mehrere Monate nach der EU-Vorgabe für eine Umsetzung bis zum 21. Dezember 2020. Somit ist man auch bei der Einführung eines standardisierten Bevölkerungswarnsystems (per SMS) im Verzug. Diese hätte bereits Mitte 2021 laut der EU eingeführt werden sollen.

Konsumentenschutz und Abschlagszahlung

„Mit dem neuen Gesetz müssen sie (Kunden, Anm.d.Red.) zukünftig eine Abschlagszahlung entrichten oder das Smartphone zurückgeben. Das ist eine Verschlechterung für die Menschen“, erläutert Petra Oberrauner, SPÖ-Bereichssprecherin für Digitalisierung, Forschung und Innovation. Vorzeitige Vertragskündigen sind künftig nicht mehr so einfach möglich. Kunden, die bei einer Tarifanpassung kündigen möchten, können dies zwar weiterhin tun, der Anbieter kann aber - sofern der Tarif auch ein Gerät umfasst - für dieses den Restwert verrechnen. Dies gilt aber nicht für bestehende Verträge, sondern erst mit Inkrafttreten des neuen TK-Gesetzes - somit am 14. Oktober 2021.

Bestehen bleibt hingegen der Routerzwang. Das bedeutet, künftig entscheiden auch die Internetanbieter über die zu verwendende Hardware.

(bagre)

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