Corona-Maßnahmen

Erste Mitarbeiter nach Hause geschickt: 3-G am Arbeitsplatz gilt ohne Ausnahme

Eine Mitarbeiterin von Hutchison Drei Austria beim Büro-Check-in in Wien.
Eine Mitarbeiterin von Hutchison Drei Austria beim Büro-Check-in in Wien. APA/HANS KLAUS TECHT
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Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Coronatest. Am Montag wurden bereits Mitarbeiter nach Hause geschickt, weil ihr PCR-Testergebnis auch nach über 24 Stunden noch nicht vorlag.

Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des vierten Lockdowns um Mitternacht nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen. Zur Arbeit dürfen sie aber weiterhin gehen, dort gilt seit heute, Montag, jedoch die 3-G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs hatten WKÖ, Händler und Gastronomen im Vorfeld gefordert, dass statt eines Testnachweises weiter eine FFP2-Maske reicht. Das Gesundheitsministerium sieht aber ausreichende Testkapazitäten. Offenbar mussten einige Mitarbeiter am Montag jedoch tatsächlich wieder heimgeschickt werden. 

"Zusperren mussten Betriebe aufgrund der 3-G-Regel bisher nicht", sagte Stefan Sternad, Fachgruppenobmann für Gastronomie der Wirtschaftskammer Kärnten. Allerdings haben schon Leute nach Hause geschickt werden müssen, da ihr PCR-Testergebnis auch nach über 24 Stunden noch nicht vorlag. Sternad sprach von chaotischen Zuständen bezüglich der PCR-Testungen und fehlenden Strukturen im Land. An den Testcontainern in Klagenfurt herrschte Montagfrüh großer Andrang. Seitens des Landespressediensts Kärnten hieß es, dass Tests von Verdachtsfällen und Kontaktpersonen bei der Auswertung vorgereiht würden.

"Unternehmer wissen nicht, was sie machen sollen"

Im oberösterreichischen Bezirk Braunau, mit einer hohen Sieben-Tages-Inzidenz und einer niedrigen Impfquote, verzweifeln die Unternehmer teilweise an der 3-G-Regel. "Uns erreichen viele Anrufe. Die Unternehmer wissen nicht mehr, was sie machen sollen", sagte der Leiter der Wirtschaftskammer Braunau, Klaus Berer. Einerseits gebe es Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen und auch nicht testen gehen wollen, andererseits gebe es Engpässe bei Testterminen und die Ergebnisse kämen nicht rechtzeitig. Vor allem kleinere Gewerbebetriebe seien betroffen. Größere Unternehmen hätten ganz andere Ressourcen sowie teilweise innerbetriebliche Impf- und Testangebote.

Berer nannte ein Beispiel aus dem Baunebengewerbe, ein Betrieb mit 30 Mitarbeitern. Zehn davon seien Nebenerwerbslandwirte, Impf- und Testverweigerer, und hätten dem Chef vorgeschlagen, "entweder kündigst du uns oder wir kündigen, wir haben eh daheim was zu tun". Der Unternehmer sei verzweifelt, denn bei der guten Auftragslage "wird jede Kraft gebraucht", so Berer. Er rate in so einem Fall an die Vernunft und das Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter zum Betrieb zu appellieren und sie so doch zum Testen oder sogar Impfen zu bewegen. "Man ist aufeinander angewiesen. Die Unternehmen wollen es sich mit den Mitarbeitern nicht verscherzen", erklärte er die prekäre Lage. Ein Versicherungsunternehmer habe sich beklagt, dass eine Mitarbeiterin am Samstag einen PCR-Test gemacht hätte, das Ergebnis aber bis Montag nicht eingelangt sei. Die Unternehmer hätten das Gefühl, sie müssten die Versäumnisse der Politik und die Unsicherheit durch die sich ändernden Maßnahmen ausbaden, meinte Berer.

"Testkapazitäten ausreichend"

"Die Testkapazitäten für Montag und darüber hinaus sind ausreichend", betonte das Gesundheitsministerium am Samstag. Verwiesen wurde außerdem darauf, dass für die meisten Betroffenen weiterhin ein einfacher durchzuführender Antigentest ausreichend sein wird. Beschäftigte in der Nachtgastronomie, von größeren Veranstaltungen und im Gesundheitswesen sowie im Pflegebereich müssen jedoch einen negativen PCR-Test bringen. Die Arbeitgeber müssen die Nachweise strichprobenartig überprüfen, die Firmen wiederum werden von den Gesundheitsbehörden überwacht.

Ausgenommen von der 3-G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, abgesehen von Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3-G ersparen.

1,4 Millionen Erwerbstätige müssen regelmäßig testen

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3-G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Coronatest. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigentests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3-G am Arbeitsplatz benötigt.

Für die Testinfrastruktur sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Bei PCR-Test kam es zuletzt, etwa an Wochenenden, zu langen Wartezeiten auf das Ergebnis. Ein PCR-Test ist ab Probenentnahme 72 Stunden lang gültig, nicht immer lag der Befund zeitgerecht vor.

In folgenden Bereichen gilt für Arbeitnehmer seit 8. November bereits eine 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet): Nachtgastronomie, Diskotheken, Après-Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung und bei Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern.

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(APA)

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