Brandschaden

Heizlüfter als Starthilfe: Versicherung zahlt Brandschaden am Haus

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Autofahrer wollte Motor mit ungewöhnlicher Methode zum Laufen bringen. Kfz-Haftpflicht entlastet ihn gegenüber klagendem Dritten.

Wien. Einige Male hatte es geklappt, doch beim letzten geschah das Unglück: Ein Mann versuchte, seinem Auto mit einem Heizlüfter Starthilfe zu geben. Doch ehe er den Motor zünden konnte, geriet dieser komplett in Brand, sodass auch das Carport und das Haus, in dem der Mann als Mieter wohnt, beschädigt wurden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt endgültig klargestellt, wer für diese Schäden aufkommen muss.

Den verhängnisvollen Tipp mit dem Heizlüfter hatte der Mann in einer Autowerkstatt bekommen, als er mit Startproblemen zu kämpfen hatte: Er könne sich eine teure Reparatur ersparen, wenn er seinen Motor bei Bedarf ein wenig von außen aufwärme. Dazu öffnete er eines Morgens, als der Motor wieder einmal nicht anspringen wollte, die Motorhaube, stellte die kleine Elektroheizung in den Motorraum und schloss diesen annähernd wieder. Er schaltete den Heizlüfter ein und ging zurück in seine Wohnung, um dort die Post durchzusehen.

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